Die Herausforderungen des Klimawandels und der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft sind größer denn je. Unternehmen sehen sich steigenden regulatorischen Anforderungen, verschärftem Wettbewerb, disruptiven Technologien und wachsenden Erwartungen von Kund:innen, Investor:innen und Mitarbeitenden gegenüber. Viele Unternehmen fokussieren sich deshalb zunächst auf Dekarbonisierung – und das ist wichtig. Doch eine erfolgreiche Klimastrategie geht weit darüber hinaus. Sie ist kein isoliertes Nachhaltigkeitsprojekt, sondern ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Sie verbindet Risikomanagement, Kostenoptimierung, Innovation und Markenführung – und wird damit zu einem echten Wettbewerbsvorteil.
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Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) wird seit seiner Einführung 2023 oft für überbordende Bürokratie, hohe Kosten und geringen Nutzen kritisiert. Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich untersuchte in einer Studie zum ähnlichen französischen Lieferkettengesetz („Loi de vigilance“), das bereits seit 2017 in Kraft ist Daten aus rund 11.000 französischen Unternehmen, die das Gegenteil belegen. Die umfassende Untersuchung eröffnete erstmals die Möglichkeit, langfristige Effekte regulatorischer Eingriffe wissenschaftlich zu evaluieren.
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Bereiten Sie Ihr Unternehmen heute auf die Klimarisiken von morgen vor – mit einer fundierten Klimarisiko- und Chancenanalyse.
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Im Juli 2025 hat das BMUKN einen Referentenentwurf vorgestellt, um die geänderte EU-Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive - IED 2.0) in deutsches Recht zu übernehmen. Die neuen Vorgaben sollen sowohl für bestehende Anlagen nach der 4. BImSchV sowie auch für neue Anlagen gelten.
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Betreiber von Siedlungsabfall-Verbrennungsanlagen mit mehr als 20 MW Leistung mit Berichtspflicht im EU-ETS 1 müssen für das Jahr 2024 bis spätestens 30.09.2025 einen verifizierten Emissionsbericht bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen.
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Die Europäische Kommission hat am 2. Juli einen Legislativvorschlag für ein EU-Klimaziel von -90 % 2040 (ggü. 1990) vorgelegt.
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Die EU-Kommission hat unmittelbar vor dem geplanten Start der Trilogverhandlungen angekündigt, ihren Entwurf zur Green Claims Directive (GCD) zurückziehen zu wollen. Der Schritt erfolgt unter politischem Druck, insbesondere aufgrund von Bedenken zu den Bürokratiebelastungen für Kleinunternehmen.
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CBAM soll vereinfacht und kosteneffizienter werden: Der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben sich am 18. Juni auf eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) verständigt. Dieser Prozess ist Teil des sogenannten „Omnibus I“-Pakets.
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Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) ist die zentrale Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im nationalen Emissionshandel und umfasst die Regelungen zum Verkauf der Emissionszertifikate sowie zum nationalen Emissionshandelsregister. Die bislang gültige Verordnung regelte den Verkauf von Zertifikaten in der Festpreisphase 2021 bis 2025, enthielt jedoch keine Regelung zur Versteigerungsphase ab 2026.
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Foto: BDG
Aufbauend auf den Ergebnissen der Roadmap hielt Dr. Roland Geres von FutureCamp auf Einladung des Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie im Rahmen des Deutschen Gießereitages 2025 einen Vortrag zum Thema „Klimaneutralität in der Industrie allein durch Elektrifizierung?“
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