Die folgenden Aufgaben und Fristen stehen im nationalen Emissionshandel (nEHS) für betroffene Unternehmen an: Beantragung der Beihilfe nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), Einreichen des Emissionsberichte, Beschaffen von Zertifikate und Erstellen des Überwachungsplanes.
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Seit Ende Oktober sind wir als Intermediär bei der European Energy Exchange (EEX) offiziell zugelassen. In dieser Funktion kann FutureCamp nun für unsere Kunden nEHS-Zertifikate über die Verkaufsplattform der EEX beschaffen. Die Rahmenbedingungen und Kaufaufträge sind auf unserer Webseite unter Marktaktivitäten & Registerdienstleistungen abrufbar.
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Am 31. März 2021 hat das Bundeskabinett die Verordnung zum Carbon-Leakage-Schutz (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) beschlossen. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Deutschen Bundestags. Zudem ist wegen ihres Beihilfecharakters die Notifizierung bei der Europäischen Kommission notwendig. Die Verordnung steht auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als PDF zum Download bereit.
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Mit dem 1. Januar 2021 ist der Brennstoffemissionshandel gestartet. Mittels des sogenannten nationalen Emissionshandels (nEHS) werden seit diesem Jahr insbesondere der Gebäude- und Verkehrsbereich stärker belastet. Für die betroffenen Unternehmen (die sog. „Inverkehrbringer“) bedeutet dies u. a., dass sie sich um die Themen Zertifikatsbeschaffung und Registerkontoführung kümmern müssen.
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Aus dem Umweltbundesministerium (BMU) liegt seit letzter Woche der Referentenentwurf der Verordnung zum Carbon-Leakage-Schutz vor, der nun in die Verbändeanhörung geht.
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Die Verordnung zum Carbon-Leakage-Schutz befindet sich noch in der Erarbeitung.
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Eckpunkte für die Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) beschlossen.
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Ein weiterer Verordnungsentwurf (VO) betrifft Regelungen zu Handel und Registerkontoführung. So soll der Verkauf der Zertifikate über eine „Beauftragte Stelle“ erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies die EEX sein wird, schätzen wir als sehr hoch ein. Für den Verkauf wird ein einheitliches Entgelt pro veräußertes Emissionszertifikat angesetzt. Sonstige Gebühren dürfen nicht erhoben werden.
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Vereinfachte Regelungen für die Berichtsjahre 2021 und 2022 im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).
Im Verordnungsentwurf (VO) zur Berichterstattung im nationalen Emissionshandelssystem sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
- Brennstoffemissionen werden per Standardemissionsfaktoren ermittelt.
- Kein Überwachungsplan erforderlich (Abgabe nun 2022).
- Keine Verifizierung von Emissionsberichten.
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Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel. Nicht alle Unternehmen, die vom Brennstoffemissionshandelsgesetz betroffen sind, sind sich dieser Herausforderung bewusst.
Im Interview mit dem Fachmagazin MBI TRADENEWS EMISSIONS weist Thomas Mühlpointner von FutureCamp Climate auf einige Tücken des BEHG hin. Sein Rat: Betroffenheit abklären und das Gespräch mit betroffenen Geschäftspartnern suchen. Problematisch ist aus seiner Sicht, dass viele wichtige Punkte vom Gesetzgeber noch nicht geklärt sind.
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