Nach einem Jahr der Vorbereitung und erheblichen Investitionen vieler Unternehmen in Software, Datenerhebung und Compliance-Prozesse scheint die EU Deforestation Regulation (EUDR) wieder am Ausgangspunkt angekommen zu sein. Bereits vor einem Jahr wurde eine einjährige Verschiebung beschlossen. Nun steht erneut eine 12-monatige Verzögerung im Raum, diesmal verbunden mit mehreren wesentlichen Vereinfachungen.
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Unternehmen dürfen die EUDR nicht aus den Augen verlieren. Die Umsetzung ist mit der richtigen Herangehensweise gut machbar. Die EU Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) ist nicht Bestandteil des Omnibus-Pakets, d. h. die Verordnung gilt, wie geplant, ab dem 30.12.2025 für große Unternehmen und ab dem 30.06.2026 für kleine und mittlere Unternehmen.
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