Am 17.12.2024 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) den Voluntary European Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME( (PDF) an die EU-Kommission übermittelt und veröffentlicht.
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Die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde 2024 nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt. Das entsprechende CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRDUmSG) verspätet sich weiter. Das bedeutet für bereits über das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtige kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, dass sie jetzt noch einmal nach der Vorgänger-Richtlinie NFRD bzw. dem deutschen CSR-RUG berichten müssen.
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Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 einen Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen.
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Die Europäischen Berichtsstandards zur Umsetzung der CSRD sind am 25. Dezember 2023 in Kraft getreten. Somit sind die Berichtsstandards (ESRS) seit dem 01. Januar 2024 für alle unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.
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Die seit 2023 geltende Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird anhand der europäischen Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) umgesetzt.
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