Die überarbeiteten Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von EFRAG veröffentlicht und befinden sich aktuell in der öffentlichen Konsultation, die bis zum 29. September 2025 dauert.
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird größtenteils 1:1 umgesetzt. Die zeitliche Verschiebung für Wave 2- und 3-Unternehmen sowie Befreiung von Wave 1- Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden ist bereits integriert.
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Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) wird seit seiner Einführung 2023 oft für überbordende Bürokratie, hohe Kosten und geringen Nutzen kritisiert. Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich untersuchte in einer Studie zum ähnlichen französischen Lieferkettengesetz („Loi de vigilance“), das bereits seit 2017 in Kraft ist Daten aus rund 11.000 französischen Unternehmen, die das Gegenteil belegen. Die umfassende Untersuchung eröffnete erstmals die Möglichkeit, langfristige Effekte regulatorischer Eingriffe wissenschaftlich zu evaluieren.
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Rückblick auf unsere 8. Frühjahrstagung mit dem Schwerpunkt: CSRD als Transformationsbeschleuniger? - mehr handeln statt mehr berichten am 15. Mai 2025.
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Die EU-Kommission hat am 26. Februar einen Vorschlag zu weitreichenden Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Das EU-Parlament hat zwischenzeitlich in einem Dringlichkeitsverfahren am 3. April mit sehr großer Mehrheit der zeitlichen Verschiebung der CSRD um zwei Jahre zugestimmt („Stop-the-Clock“).
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Am 17.12.2024 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) den Voluntary European Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME( (PDF) an die EU-Kommission übermittelt und veröffentlicht.
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Die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde 2024 nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt. Das entsprechende CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRDUmSG) verspätet sich weiter. Das bedeutet für bereits über das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtige kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, dass sie jetzt noch einmal nach der Vorgänger-Richtlinie NFRD bzw. dem deutschen CSR-RUG berichten müssen.
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Das Europäische Parlament hat am 14.11.2024 die Verschiebung der Umsetzung der EUDR um ein Jahr bestätigt, wie von der Kommission im Oktober vorgeschlagen.
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Als Beratungsunternehmen in den Bereichen Klimaschutz, Umwelt- und Energiemanagement möchten wir beim Umgang mit natürlichen Ressourcen ein Vorbild sein. Im Zweijahresrhythmus legen wir beim DNK unsere nicht-finanzielle Erklärung vor und nehmen am Ecovadis Rating teil.
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Es bleiben nur noch drei Monate, bis Unternehmen mit der Berichterstattung zur Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation, EUDR) beginnen müssen. Überprüfen Sie jetzt Ihr Produktportfolio!
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