Das Umweltministerium (BMUKN) hat am 17. November 2025 einen Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben.
Der Entwurf dient der Umsetzung der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht, die Ende 2024 im Rahmen des European Green Deals verabschiedet wurde. Die neuen Pflichten und Anforderungen durch die PPWR gelten ab dem 12. August 2026.
Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) hat die EU einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen für die gesamte Verpackungswirtschaft geschaffen. Nahezu jedes Unternehmen, das Verpackungen in der Europäischen Union in Verkehr bringt, ist von der PPWR betroffen, darunter Hersteller, Importeure, Händler und Online-Händler – unabhängig von der Unternehmensgröße. Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Verordnung definiert verschiedene Wirtschaftsakteure, die spezifische Pflichten erfüllen müssen.
Zentral sind folgende Kernanforderungen:
- Nachweisbare (!) Recyclingfähigkeit: Ab dem 1.1.2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachte Verpackungen recyclingfähig sein.
- Verbindliche Mindestquoten an Rezyklat
- Verbindliche Mehrwegquoten
- Harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen
Für jede Verpackung muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt und eine technische Dokumentation bereitgehalten werden. Sanktionen bei Nicht-Einhaltung sind umfassend und sehr streng, von hohen Bußgeldern bis hin zu Verkaufsverboten von Produkten, die mit nicht-konformen Verpackungen verpackt sind.
Ihr Weg zur PPWR-Konformität: Handeln Sie jetzt!
Die Komplexität der PPWR erfordert eine sofortige und systematische Vorbereitung. Sie sollten jetzt aktiv werden, um die neuen EU-Richtlinien fristgerecht zu erfüllen und Ihre Marktfähigkeit zu sichern.
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