Die seit 2023 geltende Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird anhand der europäischen Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) umgesetzt.
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FutureCamp Climate GmbH und ARRK Engineering GmbH, vertreten durch Anne-Claire Höppner und Annette Gruß, haben sich strategisch verbunden und begleiten Unternehmen durchgängig auf dem Weg ihrer nachhaltigen Transformation (v. l. n. r.: Annette Gruß, Geschäftsführerin bei FutureCamp Climate und Anne-Claire Höppner, Bereichsleiterin Nachhaltigkeitsmanagement bei ARRK Engineering).
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Das Beste aus zwei Welten: gemeinsamer Nachhaltigkeits-Check von FutureCamp und ARRK Engineering für produzierende Unternehmen. Die FutureCamp Climate GmbH und die ARRK Engineering GmbH bieten Ihnen verzahnte Kompetenzen in den Bereichen Produktentwicklung und Nachhaltigkeitsmanagement. Gemeinsam unterstützen wir produzierende Industrien und deren Zulieferer durchgängig und konsistent auf dem Weg der nachhaltigen Transformation!
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Abweichend von der noch geltenden aktuellen Regelung ist eine Anwendung durch betroffene Unternehmen bereits für das laufende Geschäftsjahr geplant. Eine Verabschiedung der finalen delegierten Rechtsakte ist für Juni angesetzt.
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht eine weitere Handreichung zur Erläuterung der praktischen Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
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Die EU-Kommission hat im Dezember 2022 zwei neue FAQs zur EU-Taxonomie veröffentlicht, die es bei der Berichterstattung zu berücksichtigen gilt.
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Seit dem 5. Januar 2023 ist die EU Corporate Sustainable Reporting Directive (EU-CSRD) der Europäischen Union in Kraft. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, in ihrem jährlichen Lagebericht öffentlich zum Nachhaltigkeitsmanagement und -kennzahlen zu berichten.
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichten¬gesetzes (LkSG) kontrolliert, hat bekannt gemacht, wie die Berichterstattung ablaufen soll und wie der zugehörige Bericht automatisiert erstellt wird.
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Die europäische Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung EU Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) tritt voraussichtlich Ende November 2022 in Kraft. Parallel wurden erste Entwürfe zu den EU-Berichtsstandards veröffentlicht.
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Ab 2024 müssen alle großen Unternehmen in der EU zu Nachhaltigkeit berichten. Grundlage dafür ist die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (EU CSRD). Diese soll die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (EU NFRD) ablösen. Damit erweitert sich nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich (von ca. 11.000 auf ca. 50.000), auch die inhaltlichen Anforderungen werden erheblich verschärft.
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