Seit dem 5. Januar 2023 ist die EU Corporate Sustainable Reporting Directive (EU-CSRD) der Europäischen Union in Kraft. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, in ihrem jährlichen Lagebericht öffentlich zum Nachhaltigkeitsmanagement und -kennzahlen zu berichten.

Ab dem in Krafttreten der Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht umwandeln. Hierfür wird in Deutschland das CSR-Richtlinie-Umsetzungs-Gesetz (CSR-RUG), das die Vorgängerrichtlinie (Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD) regelt, angepasst werden (betrifft hauptsächlich Artikel im Handelsgesetzbuch).

Ab dem Jahr 2025 müssen Unternehmen, die schon bereits von der NFRD betroffen waren, anhand der von der Richtlinie vorgegebenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), verpflichtend zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Allerdings weitet sich der Umfang der betroffenen Unternehmen sukzessive deutlich aus. Ab 2026 (mit Berichterstattung über das Jahr 2025) müssen zusätzlich alle großen Unternehmen öffentlich zu Nachhaltigkeit berichten, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • mind. 250 Angestellte in der EU
  • Bilanzsumme > 20 Mio. €
  • Umsatz > 40 Mio. €

Zusätzlich zu dem ersten Set an im November veröffentlichen allgemeingültigen ESRS-Entwürfen, entwickelt die europäische Kommission momentan mit Unterstützung durch die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) Sektorstandards und einen Standard für börsennotierte KMU. Erste Arbeitspapiere wurden kürzlich zur Einsicht veröffentlicht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob, wann und wie Sie von der Richtlinie betroffen sind, zögern Sie nicht und kommen Sie gerne auf uns zu. Wir bieten umfassende Einführungsworkshops zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an und erarbeiten mit Ihnen unternehmensspezifische Strategien zur Bewältigung der anstehenden Berichtspflichten.

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  Nachhaltigkeit


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