Am 21.11.2023 sind nach Verstreichen der Einspruchsfrist die Rechtsakte zur Umwelttaxonomie sowie zur Änderung der Klimataxonomie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Wir berichteten hier bereits zu den Entwürfen.

Die Umwelttaxonomie umfasst Tätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen 3 bis 6 leisten, d.h. zu Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme.

Auf der anderen Seite umfassen die Änderungen an der Klimataxonomie neu hinzugefügte Tätigkeiten sowie veränderte Anforderungen an bereits in der Taxonomie berücksichtigte Tätigkeiten. Zusätzlich sollten berichtspflichtige Nicht-Finanzunternehmen die neuen Meldebögen berücksichtigen, welche im Anhang II der Umwelttaxonomie zu finden sind.
Die beiden delegierten Rechtsakte sind bereits ab dem 1.1.2024, also für die Berichtserstattung für das Geschäftsjahr 2023, anzuwenden.

Autor: Tim Weber
Tags:  Nachhaltigkeit


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