Die seit 2023 geltende Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird anhand der europäischen Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) umgesetzt.

Die finale Fassung des ersten Sets dieser Standards wurde am 31. Juli durch die EU-Kommission als delegierter Rechtsakt verabschiedet. Die zwölf sektorübergreifenden Standards definieren die im Rahmen der CSRD zu berichtenden Inhalte und Anwendungsmethoden. EU-Parlament und -Rat haben ab Verabschiedung zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Ansonsten sind die ESRS von CSRD-pflichtigen Unternehmen ab 2024 verbindlich anzuwenden.

Nachdem die Standards final verabschiedet wurden, können Unternehmen mit der vollumfänglichen Vorbereitung auf die Berichterstattung beginnen. Die Standards liegen auch in deutscher Sprache vor.

Durch die CSRD kommen neue hohe inhaltliche Anforderungen auf die betroffenen Unternehmen zu. Für eine optimale, frühzeitige Vorbereitung auf die Berichtspflicht bietet FutureCamp in Kooperation mit der TÜV SÜD Akademie ein 2-tägiges Basisseminar zur Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung an.

Alle Termine sowie Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie hier auf der Website des TÜV Süd: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD – Erste Schritte (tuvsud.com)

Autor: Isabell Stöhr
Tags:  NachhaltigkeitCSRD


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