Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichten¬gesetzes (LkSG) kontrolliert, hat bekannt gemacht, wie die Berichterstattung ablaufen soll und wie der zugehörige Bericht automatisiert erstellt wird.

Am 1. Januar 2023 tritt das LkSG in Kraft und verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland über die Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten zu berichten (s. auch Webartikel).

Laut Gesetz hat die Berichterstattung jährlich zu erfolgen und die Berichte müssen für mindestens sieben Jahre öffentlich zugänglich gemacht werden. Das BAFA hat nun bekannt gegeben, dass der Onlinefragebogen aus offenen, geschlossenen sowie Multiple Choice-Fragen bestehen wird, die von den Unternehmen zu beantworten sind. Aus dem Fragebogen wird abschließend automatisiert der zu veröffentlichende Bericht gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 LkSG generiert. Der Fragenkatalog wurde kürzlich veröffentlicht, sodass Sie sich inzwischen ein konkretes Bild über die geforderten Informationen machen können.

Unternehmen müssen sich also nicht jährlich um die Erarbeitung eines zusätzlichen Berichtes bemühen, sondern können sich auf die inhaltliche Arbeit zur Erfüllung des LkSG konzentrieren. Die erforderliche Grundsatzerklärung ist mit diesem Bericht jedoch nicht abgedeckt und ist als eigenständiges Dokument zu veröffentlichen.

Darüber hinaus hat das BAFA Handreichungen zur Durchführung von Risikoanalysen und zur [Einrichtung des Beschwerdemechanismus](https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/handreichung_beschwerdeverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ?target=blank) veröffentlicht und die Erarbeitung weiterer Handreichungen angekündigt.

Sobald weitere Informationen bekannt werden, informieren wir Sie darüber in unserem Newsletter.

Des Weiteren bietet FutureCamp an, Sie bei der ersten Orientierung zur Umsetzung des LkSG zu unterstützen: Mittels einer Checkliste sichten wir Ihren aktuellen Stand zu LkSG-relevanten Themen und führen eine GAP-Analyse durch, um fehlende Inhalte und Mechanismen zur Gesetzeserfüllung zu identifizieren. Diese präsentieren wir Ihnen in einem Workshop und diskutieren mit Ihnen mögliche Schritte zur Umsetzung. Nehmen Sie für weitere Informationen gerne Kontakt zu uns auf.

Autor: Felix Rau
Tags:  LieferketteNachhaltigkeit


... Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag ...