Am 31. Januar war die Frist für die erstmalige Abgabe der CBAM-Berichte. Viele Unternehmen stellt das neue CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanismen, CBAM) vor Herausforderungen.

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Autor: Dr. Christian Pacher
Tags: CBAM



Mit der Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM) gilt seit dem 01.10.2023 eine neue CO2-Abgabepflicht - anfangs nur als Meldepflicht - für importierte CO2-intensive Produkte. Der CBAM zielt darauf ab, auch zukünftig ‒ im Zuge des Auslaufens der kostenfreien Zuteilung von EU-Emissionszertifikaten (EUA) ‒ die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Nicht-EU-Ausland (Carbon Leakage) zu verhindern und die Dekarbonisierung bei außereuropäischen Handelspartnern anzureizen.

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Autor: Christian Pacher
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