Am 31. Januar war die Frist für die erstmalige Abgabe der CBAM-Berichte. Viele Unternehmen stellt das neue CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanismen, CBAM) vor Herausforderungen.
Es gilt, ein Grundverständnis des schwierigen Themas bei den verschiedenen Beteiligten herzustellen, die Zuständigen müssen sich in die komplexe Materie einarbeiten. Dabei sind interne Abläufe und Zuständigkeiten, z. B. das Zusammenwirken von Einkauf, Emissionsmanagement und Zoll , oft überhaupt erst zu definieren. Zudem muss das Datenhandling aufgesetzt werden. Erschwert wurde die erste Berichtsabgabe durch Performanceprobleme des Übergangsregisters der EU-Kommission, die hierauf jedoch mit Flexibilität und der Möglichkeit zur verspäteten Abgabe reagiert hat. Ein anspruchsvoller Start also, der bei der schnellen Einführung des neuen Instruments aber auch nicht überrascht hat.
Für die meisten Unternehmen geht es nun darum, die internen Prozesse nach der ersten Berichtsabgabe zu schärfen und klar zu definieren. Zudem gibt es womöglich Korrekturbedarf am ersten Bericht. Die Hauptaufgabe wird nun jedoch sein, die Berichterstattung auf Basis einer Bestimmung der grauen Emissionen vorzubereiten, weil ab dem dritten Quartal dieses Jahres nur noch sehr eingeschränkt auf Basis von Standardwerten berichtet werden darf. Dies ist ungleich schwieriger als der Bericht mit Standardwerten, weil es Kompetenzen in der Erfassung und Berichterstattung von CO2-Emissionen voraussetzt und hierfür auf die Systematiken des EU-Emissionshandels zurückgreift. Neben internem Kompetenzaufbau steht hier auch die Lieferantenkommunikation im Fokus. Darüber hinaus denken Unternehmen bereits jetzt darüber nach, welche Kosten durch den CBAM für Produkte entstehen und welche Implikationen dies für den Einkauf hat.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der neuen Berichtspflichten. Einen Überblick zu unseren CBAM-Dienstleistungen finden Sie auf unserer Website.
Autor:
Tags:
... Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag ...