Ab dem 01.01.2026 wird der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von der Einführungsphase (2024–2025) in die Regelphase übergehen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch zugelassene Importeure CBAM-relevante Produkte einführen.
Die Antragstellung für die Zulassung als CBAM-Anmelder hätte ab dem 01.01.2025 möglich sein sollen, verzögert sich jedoch aufgrund des weiterhin ausstehenden Durchführungsrechtsaktes zur Regelung des Antragsverfahrens. Der Antrag wird über ein Zulassungsportal im CBAM-Register für die Regelphase gestellt werden können, das im ersten Quartal 2025 zur Verfügung gestellt und über das Zoll-Portal zugänglich sein wird. Die Bearbeitung der Anträge wird in Deutschland voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 erfolgen.
Das CBAM-Übergangsregister, in dem während der Einführungsphase Quartalsberichte eingereicht werden, wurde Ende November 2024 aktualisiert. Das Benutzerhandbuch sowie Hilfsdokumente wurden ebenfalls angepasst. Die aktualisierte Checkliste der DEHSt für CBAM-Anmelder während des Übergangszeitraums findet sich hier.
Seit dem 01.01.2025 ist zudem das „Operator of Third Countries Installations-Portal“ (O3CI-Portal) online, in dem Emissionsdaten von Anlagenbetreibern in Drittländern hinterlegt und den CBAM-Anmeldern übermittelt werden können.
Wir halten Sie über alle Neuigkeiten zum CBAM im Allgemeinen sowie zum Zulassungsverfahren und den Regelungen zur Regelphase im Besonderen auf dem Laufenden und unterstützen Sie gerne bei weiterführenden Fragen und den Herausforderungen des CBAMs – sowohl für Anlagenbetreiber als auch Anmelder.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stephan Klingl: stephan.klingl@future-camp.de
Autor:
Tags:
... Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag ...