Nach breiter öffentlicher Konsultation und umfassender Folgenabschätzung (1) schlägt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der jährlichen „Rede zur Lage der Union" (16.9.) die Verschärfung des EU-Treibhausgasreduktionsziels bis 2030 von 40 % auf 55 % (ggü. 1990) vor: 'Mit -55 % erfüllen wir die Verpflichtung aus dem Pariser Abkommen, die Erderwärmung auf 2° bzw. besser noch 1,5° zu begrenzen und -55 % stellen einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 dar. Ohne einen ehrgeizigen Reduktionspfad während der nächsten 10 Jahre, wird es für die kommenden Generationen sehr schwierig, das EU-Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen.'
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Der Kreis der Begünstigten zur Kompensation von CO2-Kosten im Strompreis ab 2021 steht nun weitgehend fest.
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Eckpunkte für die Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) beschlossen.
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Der Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat seinen aktuellen Leitfaden 2020 bereitgestellt. Überarbeitet wurde im Wesentlichen die sprachliche Konkretisierung der Aspekte im Kapitel zur Wesentlichkeit.
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Ende Juli wurden die Ergebnisse der mehrmonatigen öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der EU Non-financial Reporting Directive (EU NFRD) veröffentlicht. Diese könnten eventuell schon einen Ausblick darauf geben, was die EU Kommission in dieser Hinsicht beschließt. Die Überarbeitung der NFRD im Jahr 2020 ist eine Maßnahme aus dem European Green Deal (1).
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Ein weiterer Verordnungsentwurf (VO) betrifft Regelungen zu Handel und Registerkontoführung. So soll der Verkauf der Zertifikate über eine „Beauftragte Stelle“ erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies die EEX sein wird, schätzen wir als sehr hoch ein. Für den Verkauf wird ein einheitliches Entgelt pro veräußertes Emissionszertifikat angesetzt. Sonstige Gebühren dürfen nicht erhoben werden.
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Vereinfachte Regelungen für die Berichtsjahre 2021 und 2022 im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).
Im Verordnungsentwurf (VO) zur Berichterstattung im nationalen Emissionshandelssystem sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
- Brennstoffemissionen werden per Standardemissionsfaktoren ermittelt.
- Kein Überwachungsplan erforderlich (Abgabe nun 2022).
- Keine Verifizierung von Emissionsberichten.
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Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel. Nicht alle Unternehmen, die vom Brennstoffemissionshandelsgesetz betroffen sind, sind sich dieser Herausforderung bewusst.
Im Interview mit dem Fachmagazin MBI TRADENEWS EMISSIONS weist Thomas Mühlpointner von FutureCamp Climate auf einige Tücken des BEHG hin. Sein Rat: Betroffenheit abklären und das Gespräch mit betroffenen Geschäftspartnern suchen. Problematisch ist aus seiner Sicht, dass viele wichtige Punkte vom Gesetzgeber noch nicht geklärt sind.
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Mit dem Inkrafttreten der EU Sustainable Finance Taxonomie entstehen zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen. Die EU Kommission veröffentlicht die Taxonomie-Verordnung zum Sustainable Finance Paket im Amtsblatt der Europäischen Union. Das neue EU-weite Klassifikationssystem regelt, welche Geldanlagen zukünftig als „nachhaltig“ gelten. Daraus ergeben sich neue Pflichten für Anbieter von Finanzprodukten, aber auch für große Unternehmen.
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Die EU Klimapolitik steht 2020 vor wichtigen Weichenstellungen.
Auch als Reaktion auf den Erfolg der Grünen bei der Wahl des Europäischen Parlaments im Mai vergangenen Jahres hat die neu eingesetzte EU-Kommission ihr Projekt eines „European Green Deal“ vorgestellt. Zentrale Bausteine des Deals gilt es in diesem Jahr zu verabschieden, insbesondere das Klimaschutzgesetz und die EU-Zielverschärfung für 2030.
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