Vereinfachte Regelungen für die Berichtsjahre 2021 und 2022 im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).
Im Verordnungsentwurf (VO) zur Berichterstattung im nationalen Emissionshandelssystem sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
- Brennstoffemissionen werden per Standardemissionsfaktoren ermittelt.
- Kein Überwachungsplan erforderlich (Abgabe nun 2022).
- Keine Verifizierung von Emissionsberichten.
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Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel. Nicht alle Unternehmen, die vom Brennstoffemissionshandelsgesetz betroffen sind, sind sich dieser Herausforderung bewusst.
Im Interview mit dem Fachmagazin MBI TRADENEWS EMISSIONS weist Thomas Mühlpointner von FutureCamp Climate auf einige Tücken des BEHG hin. Sein Rat: Betroffenheit abklären und das Gespräch mit betroffenen Geschäftspartnern suchen. Problematisch ist aus seiner Sicht, dass viele wichtige Punkte vom Gesetzgeber noch nicht geklärt sind.
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Mit dem Inkrafttreten der EU Sustainable Finance Taxonomie entstehen zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen. Die EU Kommission veröffentlicht die Taxonomie-Verordnung zum Sustainable Finance Paket im Amtsblatt der Europäischen Union. Das neue EU-weite Klassifikationssystem regelt, welche Geldanlagen zukünftig als „nachhaltig“ gelten. Daraus ergeben sich neue Pflichten für Anbieter von Finanzprodukten, aber auch für große Unternehmen.
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Die EU Klimapolitik steht 2020 vor wichtigen Weichenstellungen.
Auch als Reaktion auf den Erfolg der Grünen bei der Wahl des Europäischen Parlaments im Mai vergangenen Jahres hat die neu eingesetzte EU-Kommission ihr Projekt eines „European Green Deal“ vorgestellt. Zentrale Bausteine des Deals gilt es in diesem Jahr zu verabschieden, insbesondere das Klimaschutzgesetz und die EU-Zielverschärfung für 2030.
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FutureCamp hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf seinem Weg zur Klimaneutralität begleitet.
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Als zuständige Behörde wickelt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) den nationalen Emissionshandel ab 2021 ab.
Auf ihrer Website hat die DEHSt einen neuen Menüpunkt für das neue Nationale Emissionshandelssystem (nEHS) eingerichtet und ein Hintergrundpapier mit grundlegenden Informationen veröffentlicht:
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Betreiber von Anlagen im EU-Emissionshandel müssen ihre Methoden zur Emissionsüberwachung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zur Genehmigung einreichen.
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Für den EID - Energie Informationsdienst erarbeitete Dr. Roland Geres den Gastbeitrag "Klimaschutz, Strukturwandel und Klimaneutralität in der energieintensiven Industrie". Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Website des EID.
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Natürlich steht auch bei uns vieles im Zeichen der aktuellen und anhaltenden Krisensituation. Das ändert aber nichts daran, dass das Thema Klimaschutz auf der Agenda bleibt. Auch wenn heute nicht absehbar ist, wann „Klimaneutralität“ in der Tagespolitik wieder sehr präsent wird – klar ist, dass dies der Fall sein wird.
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An der CO2-Bepreisung ab 2021 in Deutschland entzündet sich derzeit eine politische Debatte, ob in der bevorstehenden Rezession der Wirtschaft ein CO2-Preis zuzumuten ist, oder ob mit Hilfe der aufgelegten Konjunkturprogramme nicht die dringliche Transformation zu einer dekarbonisierten Wirtschaft vorangetrieben werden sollte. Aus unserer Sicht ist ein pünktlicher Start wichtig, auch zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030, wobei die Vermeidung von Doppelbelastungen jetzt noch zwingender ist.
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