Vom nationalen Emissionshandelssystem in Deutschland (nEHS) sind seit Jahresbeginn Inverkehrbringer von Brennstoffen wie Benzin, Diesel, Flüssiggas und Erdgas betroffen. Diese berichtspflichtigen Unternehmen müssen über ein Compliance-Konto im nEHS-Register verfügen, um nEHS-Zertifikate zu halten.

Für die Eröffnung des Kontos ist es notwendig, entsprechende Nachweisdokumente (z. B. einen aktuellen Handelsregisterauszug) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) vorzulegen. Außerdem müssen sich die kontobevollmächtigten Personen im nEHS-Register u. a. mittels Personalausweis und Führungszeugnis registrieren. Dieser Prozess sollte – falls nicht schon geschehen – möglichst bald angestoßen werden, da die DEHSt mit einem hohen Aufkommen an Kontoeröffnungen rechnet.

Verkauft werden die nEHS-Zertifikate über die Leipziger Energiebörse, European Energy Exchange (EEX). Das Mandat der EEX umfasst den Verkauf der Emissionszertifikate während der gesamten Festpreisphase bis einschließlich zum Jahr 2025. Für das Jahr können nEHS-Zertifikate erstmalig Anfang Oktober erworben werden. Inverkehrbringer können Zertifikate entweder direkt an der Börse erwerben oder auf Intermediäre zurückgreifen.

Zertifikate aus anderen Emissionshandelssystemen (z. B. EUAs) oder Gutschriften aus dem freiwilligen Markt (z. B. CERs) können nicht zur Erfüllung der Abgabepflicht herangezogen werden.

Mehr Informationen finden Sie auf den Websites von DEHSt und EEX. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei Registerkontoführung, Handel oder operativen Aufgaben im nEHS benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.

Autor: Dominik Glock
Tags:  Brennstoffemissionshandel


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