Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet neue Anreize für Unternehmen zur energetischen Gebäudesanierung.
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Für eine Einordnung des KSG ist ein Blick auf Europa geboten. Die im KSG nach dem Entscheid des Verfassungsgerichts schnell vorgenommenen Veränderungen nehmen vorweg, was auf Grund der neuen EU-Rechtslage absehbar ohnehin notwendig gewesen wäre.
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Als Teil des „EU Sustainable Finance April 2021 package“ wurde ein Entwurf zur Überarbeitung der EU Non-financial Reporting Directive (EU NFRD) veröffentlicht.
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Die EU-Kommission hat die technischen Screening-Kriterien zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ in einer vorläufigen Version veröffentlicht. Der endgültige Text – dann in allen Amtssprachen - soll in Kürze verfügbar sein. Der delegierte Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie wird Ende Mai formell verabschiedet und tritt nach Ablauf der Prüfungsfrist der Mitgliedsländer und des EU-Parlaments (vier Monate, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann) in Kraft und gilt ab 1. Januar 2022. Die EU-Taxonomie ist in ihrer jetzigen Form noch bruchstückhaft und wird über die nächsten Jahre kontinuierlich weiterentwickelt und deutlich ausgeweitet werden.
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Höher, schneller, weiter! Dieses Motto scheint sich der EUA-Preis zu eigen gemacht zu haben. Gefühlt wurde im April an jedem Tag ein neuer Höchstwert erreicht. Notierte der Jahresschlusskurs 2020 noch bei 32,72 Euro/t, so liegen wir derzeit deutlich über 50 Euro/t (alles Kurse EUA Dec21, Intercontinental Exchange).
Dabei korrelierte der EUA-Preis vor allem im vergangenen Jahr lange positiv mit den Aktien-Indizes, überschießt diese allerdings aktuell deutlich. Aus unserer Sicht eine weitere Bestätigung dafür, dass vor allem Finanzakteure den Markt bestimmen. In Analyseberichten wurde anfangs oftmals ein Artikel über Preisprognosen bis zu 100 Euro/t noch in diesem Jahr für den Preisanstieg verantwortlich gemacht.
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Am 31. März 2021 hat das Bundeskabinett die Verordnung zum Carbon-Leakage-Schutz (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) beschlossen. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Deutschen Bundestags. Zudem ist wegen ihres Beihilfecharakters die Notifizierung bei der Europäischen Kommission notwendig. Die Verordnung steht auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als PDF zum Download bereit.
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Die Veröffentlichung der technischen Screening-Kriterien zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ verzögert sich. Dies ist kritisch, da die neuen Transparenzregeln bereits für die nichtfinanzielle Berichterstattung 2021 zur Anwendung kommen sollen. Betroffenen Unternehmen bleibt so noch weniger Zeit.
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Seit 2017 müssen große börsennotierte Unternehmen in der EU mit dem Finanzbericht auch eine nicht-finanzielle Erklärung zu verschiedenen Nachhaltigkeitsbelangen abgeben. So bedeutend dieser Schritt war, so groß ist seit Einführung die Kritik an der Umsetzung. Jetzt soll auf EU-Ebenen nachgearbeitet werden.
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Die Umsetzung des European Green Deals ist das klimapolitische Großprojekt der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen.
Ende des vergangenen Jahres hatte der Rat der Staats- und Regierungschefs sich für eine Verschärfung des Minderungsziels für 2030 auf minus 55 Prozent ggü. 1990 ausgesprochen. Nun gilt es, eine Einigung mit dem Europäischen Parlament zu finden. Im Gegensatz zum Rat dringt es auf ein Ziel von minus 60 Prozent. Außerdem sollen dabei, im Gegensatz zur Position des Rates, Senken nicht berücksichtigt werden.
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Wenn Sie sich in diesem Jahr bereits im Unionsregister eingeloggt haben, so ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass Sie hier und da eine Bestätigung anklicken mussten. Vielleicht haben Sie an der einen oder anderen Stelle auch eine veränderte Darstellung bemerkt. Hintergrund ist, dass das Register bereits auf die 4. Handelsperiode umgestellt ist und sich damit einige Dinge ändern.
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