Am 24. November 2021 hat die „Ampelkoalition“ aus SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin finden sich neben Vorhaben wie dem gesteigerten Ausbau erneuerbarer Energien, der Reform des Strommarktdesigns und des Wasserstoffhochlaufs sowie Carbon Contracts for Difference (CCfD) auch Vorschläge zur CO2-Bepreisung.
Die neue Regierung möchte bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für die Einführung eines einheitlichen CO2-Mindestpreises werben. Für den Fall, dass dies nicht durchgesetzt werden kann, soll ein nationaler CO2-Mindestpreis von 60 Euro/t im Rahmen des EU-Emissionshandels (EU-ETS) eingeführt oder es sollen freiwillig von staatlicher Seite Emissionsberechtigungen gelöscht werden.
Im Bereich des nationalen Brennstoffemissionshandels will die Koalition den bisher vorgesehenen festen Preispfad bis 2026 beibehalten. Für die darauffolgende Versteigerungsphase sollen neue Vorschläge erarbeitet werden. Auf europäischer Ebene befürwortet der Vertrag die Einführung eines separaten EU-ETS für die Sektoren Wärme und Verkehr. Dazu soll der nationale Brennstoffemissionshandel Deutschlands überprüft und, falls erforderlich, angepasst werden, um einen störungsfreien Übergang in das europäische System zu gewährleisten.
Als ein weiteres Instrument der CO2-Bepreisung unterstützen die Ampel-Partner die Umsetzung eines EU-weiten CO2-Grenzausgleichsmenchanismus, der mit den Regeln der Welthandelsorganisation konform geht. Langfristig möchten die Koalitionäre darauf hinwirken, auch weitere Länder in einem internationalen Klimaclub mit einheitlichem CO2-Mindestpreis und Grenzausgleichssystem miteinzubeziehen.
Quellen: Koalitionsvertrag SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP, FutureCamp
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