Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 die nationale Umsetzung der Empowering Consumers Directive (EmpCo) beschlossen. Nach der Übergangsfrist gelten ab dem 27. September 2026 die neuen rechtlichen Anforderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Schutz vor irreführenden Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten im B2C-Markt
Die EmpCo zielt auf mehr Schutz vor Greenwashing, mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher und damit deutlich höhere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ab:

  • Umweltaussagen müssen klar, konkret und direkt erläutert werden.
  • Nachhaltigkeitssiegel sind nur zulässig, wenn sie zertifiziert oder staatlich anerkannt sind.
  • Zukunftsversprechen brauchen realistische und nachvollziehbare Pläne.
  • Bei Verstößen drohen spürbare Geldbußen.


Eigene, nicht geprüfte „grüne“ Siegel und allgemeine nicht belegbare Umweltclaims dürfen nicht mehr verwendet werden. Dafür gibt das UWG Orientierung: Etablierte, extern geprüfte Siegel wie Blauer Engel, EU Ecolabel, Grüner Knopf oder das EU Energielabel können weiterhin genutzt werden.

Auch wenn die EmpCo formal den B2C Markt adressiert: B2B Unternehmen sind mitgemeint, sobald ihre Aussagen in der Endkundenkommunikation landen.


Unsere Empfehlung aus der Beratung:
Jetzt prüfen, was wirklich belastbar ist und Nachhaltigkeit so kommunizieren, dass sie auch regulatorisch standhält. Die kommende Rechtsprechung wird zusätzliche Klarheit bringen.



FutureCamp-EmpCo

Autor: Joe Beeg
Tags:  Treibhausgasbilanzierung


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