Am 3. Februar hat die EU-Kommission den finalen delegierten Rechtsakt zu permanenten Carbon Removals verabschiedet. Er definiert erstmals verbindliche Anforderungen und Quantifizierungsregeln für CDR-Projekte wie DACCS, BioCCS und Biokohle.
Der Rechtsakt liegt nun zur Prüfung beim EU-Parlament und Rat, bevor er im 2. Quartal 2026 (April–Juni, vorbehaltlich möglicher Einsprüche) in Kraft treten soll.
Sitzungen der Expertengruppen
- am 5. Februar: Carbon Farming (Landwirtschaft, Agroforst, Moor-Wiedervernässung, Aufforstung)
- am 6. Februar: C-Bindung in biobasierten Baumaterialien
Die Entwürfe der zugehörigen Delegated Acts werden für April 2026 erwartet.
Anwendung & Umsetzung
Mit dem bestehenden CRCF-Zertifizierungsrahmen (2024) und den kürzlich in Kraft getretenen Governance- und Prüfregeln sind nun alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen:
- EU-Zertifizierungsvorgaben für permanente CDR-Projekte
- Akkreditierungsvorgaben von Prüfstellen für Audits
In den kommenden Monaten werden die ersten DACCS-, BioCCS- und Biokohle-Projekte zertifiziert.
Das Expertenteam von FutureCamp Climate GmbH unterstützt aktiv – von der Einordnung der Regulierung bis zur erfolgreichen Zertifizierung Ihrer Projekte.
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