Am 3. Februar hat die EU-Kommission den finalen delegierten Rechtsakt zu permanenten Carbon Removals verabschiedet. Er definiert erstmals verbindliche Anforderungen und Quantifizierungsregeln für CDR-Projekte wie DACCS, BioCCS und Biokohle.

Der Rechtsakt liegt nun zur Prüfung beim EU-Parlament und Rat, bevor er im 2. Quartal 2026 (April–Juni, vorbehaltlich möglicher Einsprüche) in Kraft treten soll.


Sitzungen der Expertengruppen

  • am 5. Februar: Carbon Farming (Landwirtschaft, Agroforst, Moor-Wiedervernässung, Aufforstung)
  • am 6. Februar: C-Bindung in biobasierten Baumaterialien

Die Entwürfe der zugehörigen Delegated Acts werden für April 2026 erwartet.


Anwendung & Umsetzung
Mit dem bestehenden CRCF-Zertifizierungsrahmen (2024) und den kürzlich in Kraft getretenen Governance- und Prüfregeln sind nun alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen:

  • EU-Zertifizierungsvorgaben für permanente CDR-Projekte
  • Akkreditierungsvorgaben von Prüfstellen für Audits


In den kommenden Monaten werden die ersten DACCS-, BioCCS- und Biokohle-Projekte zertifiziert.

Das Expertenteam von FutureCamp Climate GmbH unterstützt aktiv – von der Einordnung der Regulierung bis zur erfolgreichen Zertifizierung Ihrer Projekte.

Autor: Dr. Sebastian Lenz
Tags:  CDR


Previous Post   Next Post