Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich am 10. Dezember 2025 auf eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes geeinigt. Im Zentrum steht ein rechtlich bindendes Zwischenziel: Die Netto-Treibhausgasemissionen sollen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 reduziert werden. Dieses Ziel soll Europa auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 verankern.
Wesentliche Elemente der Einigung
- Bindende Festlegung eines 90 %-Reduktionsziels bis 2040
- Integration von Flexibilitäten, u. a. mögliche Nutzung internationaler CO₂-Gutschriften ab 2036 (bis zu 5 Prozentpunkte für die Erreichung des Zwischenziels)
- Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit, sozial ausgewogene Übergänge, Energieversorgungssicherheit und Innovation nach 2030
- Verschiebung des EU-Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) auf 2028
Positive Aspekte
- Ein verbindliches Ziel schärft den politischen Rahmen und gibt langfristige Orientierung für Klima-, Energie- und Industriepolitik
- Signalwirkung für klimafreundliche Investitionen
Unsere Einordnung aus Beratungssicht
- Durch die vereinbarten Flexibilitäten, insbesondere den Einsatz internationaler Emissionsgutschriften, könnte ein Teil der angestrebten Reduktionen nicht vollständig innerhalb der EU erzielt werden. Dies wird kritisch diskutiert.
- Studien betonen, dass hohe Anteile internationaler Credits die EU-Minderungseffekte verwässern können, wenn sie nicht streng geregelt werden.
- Die Balance zwischen wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Gerechtigkeit und ambitionierten Klimazielen bleibt eine politische Herausforderung, besonders in Sektoren mit hohen Emissionen und begrenzten kurzfristigen Reduktionsoptionen.
Fazit
Das 2040-Ziel schafft einen klaren Rahmen, doch die tatsächliche Klimawirkung hängt stark von der konkreten Umsetzung der Flexibilitäten ab.
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