Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 einen Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen.
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EU Deforestation Regulation in Kraft – Was jetzt wichtig ist … Die neue EU-Entwaldungsverordnung soll den europäischen Beitrag zur weltweiten Entwaldung reduzieren und zusätzlich Menschenrechte sowie die Rechte indigener Völker fördern. Deshalb können bestimmte Produkte künftig in Europa nur noch dann legal vertrieben oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei hergestellt und Gesetze des Erzeugerlandes eingehalten wurden.
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FutureCamp Climate GmbH und ARRK Engineering GmbH, vertreten durch Anne-Claire Höppner und Annette Gruß, haben sich strategisch verbunden und begleiten Unternehmen durchgängig auf dem Weg ihrer nachhaltigen Transformation (v. l. n. r.: Annette Gruß, Geschäftsführerin bei FutureCamp Climate und Anne-Claire Höppner, Bereichsleiterin Nachhaltigkeitsmanagement bei ARRK Engineering).
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Das Beste aus zwei Welten: gemeinsamer Nachhaltigkeits-Check von FutureCamp und ARRK Engineering für produzierende Unternehmen. Die FutureCamp Climate GmbH und die ARRK Engineering GmbH bieten Ihnen verzahnte Kompetenzen in den Bereichen Produktentwicklung und Nachhaltigkeitsmanagement. Gemeinsam unterstützen wir produzierende Industrien und deren Zulieferer durchgängig und konsistent auf dem Weg der nachhaltigen Transformation!
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Abweichend von der noch geltenden aktuellen Regelung ist eine Anwendung durch betroffene Unternehmen bereits für das laufende Geschäftsjahr geplant. Eine Verabschiedung der finalen delegierten Rechtsakte ist für Juni angesetzt.
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Seit dem 5. Januar 2023 ist die EU Corporate Sustainable Reporting Directive (EU-CSRD) der Europäischen Union in Kraft. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, in ihrem jährlichen Lagebericht öffentlich zum Nachhaltigkeitsmanagement und -kennzahlen zu berichten.
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Die europäische Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung EU Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) tritt voraussichtlich Ende November 2022 in Kraft. Parallel wurden erste Entwürfe zu den EU-Berichtsstandards veröffentlicht.
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Ab 2024 müssen alle großen Unternehmen in der EU zu Nachhaltigkeit berichten. Grundlage dafür ist die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (EU CSRD). Diese soll die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (EU NFRD) ablösen. Damit erweitert sich nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich (von ca. 11.000 auf ca. 50.000), auch die inhaltlichen Anforderungen werden erheblich verschärft.
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Anfang Juli 2022 hat die EU einen ergänzenden delegierten Rechtsakt verabschiedet, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Tätigkeiten im Bereich der nuklearen oder Energiegewinnung aus Erdgas als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gelten, die den Transformationsprozess zu einer CO2-neutralen Zukunft ermöglichen.
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Die von der EU beauftragte Instanz EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) veröffentlicht erste Arbeitspapiere zu den Europäischen Berichtsstandards.
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