Basierend auf dem Landesklimaschutzgesetz hat sich die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz das ambitionierte Ziele gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. FutureCamp unterstützte das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) bei der Erarbeitung des entsprechenden Konzepts für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030.
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Signifikante Überarbeitung der CSR-Reporting-Standards der Global Reporting Initiative (GRI): Das Update ist die relevanteste Überarbeitung seit der Einführung der GRI-Standards im Jahr 2016. Ziel ist eine noch umfassendere und transparentere Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch Unternehmen, die bereits langjährig nach GRI-Anforderungen berichten, müssen nacharbeiten. Dafür haben sie nicht mehr allzu viel Zeit: Die aktualisierten Standards lösen ab 1.1.2023 die Vorgängerversion ab.
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Als Teil des „EU Sustainable Finance April 2021 package“ wurde ein Entwurf zur Überarbeitung der EU Non-financial Reporting Directive (EU NFRD) veröffentlicht.
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Seit 2017 müssen große börsennotierte Unternehmen in der EU mit dem Finanzbericht auch eine nicht-finanzielle Erklärung zu verschiedenen Nachhaltigkeitsbelangen abgeben. So bedeutend dieser Schritt war, so groß ist seit Einführung die Kritik an der Umsetzung. Jetzt soll auf EU-Ebenen nachgearbeitet werden.
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Ende Juli wurden die Ergebnisse der mehrmonatigen öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der EU Non-financial Reporting Directive (EU NFRD) veröffentlicht. Diese könnten eventuell schon einen Ausblick darauf geben, was die EU Kommission in dieser Hinsicht beschließt. Die Überarbeitung der NFRD im Jahr 2020 ist eine Maßnahme aus dem European Green Deal (1).
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Mit dem Inkrafttreten der EU Sustainable Finance Taxonomie entstehen zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen. Die EU Kommission veröffentlicht die Taxonomie-Verordnung zum Sustainable Finance Paket im Amtsblatt der Europäischen Union. Das neue EU-weite Klassifikationssystem regelt, welche Geldanlagen zukünftig als „nachhaltig“ gelten. Daraus ergeben sich neue Pflichten für Anbieter von Finanzprodukten, aber auch für große Unternehmen.
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Die Thüringer Landesregierung wird ihrer Vorbildfunktion gerecht und hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu arbeiten. So verlangt es der Entwurf des Thüringer Klimagesetzes (ThüKliG), der am 19.12.2017 im Kabinett beschlossen und an den Thüringer Landtag weitergeleitet wurde. Damit unterstützt der Freistaat Thüringen das von der Bundesregierung ratifizierte, im Paris Agreement von der Weltstaatengemeinschaft festgelegte, Zwei-Grad-Ziel.
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