Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 einen Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen.

Grundsätzlich bleibt der Regierungsentwurf sehr eng bei den europäischen Vorgaben: „Über Vorgaben des europäischen Rechts soll also nicht hinausgegangen werden. Die Belastungen aus EU-Recht sollten nicht durch nationalen Regulierungsehrgeiz noch gesteigert werden, wie es in der Vergangenheit häufig durch das sogenannte ‚gold plating‘ der Fall war.“(1)

Als so genanntes Artikelgesetz würde es nach aktuellem Stand zur Änderung an über 30 bestehenden deutschen Gesetzen führen.

Im Vergleich zu dem im März dieses Jahres veröffentlichten Referentenentwurf gibt es einige relevante Änderungen für Unternehmen:

  • Die Frist zur Abgabe der Berichte über das Geschäftsjahr 2023 im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird bis zum 31.12.2025 verlängert.
  • Die Formatierung der Nachhaltigkeitsberichte im EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format ‒ ESEF) zur IT-gestützten Lesbarkeit soll erst für die (Konzern-) Lageberichterstattung über Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2025 beginnen.
  • Es muss kein Prüfungsbericht für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden (dies befreit aber NICHT von der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts).

Wie auch bereits im Referentenentwurf ist weiterhin vorgesehen, dass die obligatorische Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur durch den Abschlussprüfer oder einen anderen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden kann. Umweltgutachter oder technische Prüfer sind aktuell nicht zugelassen.

Der Gesetzesentwurf muss nun auf dem Weg zu seinem finalen Inkrafttreten noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Sollte es in Zug dessen zu weiteren Anpassungen kommen, halten wir Sie auf dem Laufenden. Der aktuelle Stand kann auch auf der Website des BMJ eingesehen werden.

(1) Quelle: Informationspapier des BMJ „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) Informationspapier“

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  NachhaltigkeitCSRD


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