Die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde 2024 nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt. Das entsprechende CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRDUmSG) verspätet sich weiter. Das bedeutet für bereits über das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtige kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, dass sie jetzt noch einmal nach der Vorgänger-Richtlinie NFRD bzw. dem deutschen CSR-RUG berichten müssen.

Aufgrund der gesetzlichen Lücke können die Unternehmen nun frei entscheiden, ob die Erstellung der nicht-finanziellen Erklärung (NFE) gänzlich ohne, mit teilweiser oder unter vollständiger Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen soll. Sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) (PDF) als auch das Deutsche Rechnungslegungsstandards Committee (DRSC) (PDF) haben zur Nutzung der ESRS als Rahmenwerk für die NFE entsprechende Stellungnahmen veröffentlicht.

Nachdem die meisten Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt bereits im Endspurt der Berichterstattung sind und die Anforderungen der CSRD bzw. ESRS bereits größtenteils umgesetzt haben, inkl. Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer, werden sich die meisten eher für die Varianten der vollständigen oder zumindest teilweisen Umsetzung entscheiden.

Für große Unternehmen, die erst ab dem 01.01.2025 (mit Berichterstattung im Jahr 2026) zur Vorlage eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, ändert sich unmittelbar erst einmal nichts. Bei der CSRD handelt es sich um geltendes EU-Recht, das auch bei einem deutschen Regierungswechsel weiterhin in Kraft ist.

Änderungen an der Umsetzung der CSRD könnten sich allerdings noch einmal kurzfristig seitens der EU selbst ergeben: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Ende 2024 die Vereinheitlichung der Berichtspflichten aus CSRD, EU Taxonomie und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in einem so genannten Omnibus-Verfahren angekündigt. Wie dieses aussehen könnte, wird derzeit zwischen den verhärteten Fronten der EU-Regierung scharf diskutiert.

Wir empfehlen allen betroffenen Unternehmen, mit der Vorbereitung auf die neue umfangreichen Transparenzanforderung fortzufahren, um nicht in zeitlichen Rückstand zu geraten und mögliche Änderungen im Blick zu behalten.

Das vergangene Jahr war für die nachhaltigkeitsbezogene Regulatorik hochdynamisch. Auch 2025 startete wieder turbulent. Ob wirkliche pragmatische Erleichterungen aus dem EU-Prozess zu erwarten sind, bleibt auch aufgrund der sehr knappen Zeitschiene abzuwarten.

Am 26.2. stellt die EU die Ergebnisse des Omnibus-Verfahrens und die Änderungen an den Regelwerken vor.

Darüber informieren wir Sie direkt am 05.03.2025 in unserem Webinar „Update EU CSRD/ Taxonomie/ CSDDD - Ergebnisse des EU Omnibus-Verfahrens und was das für Unternehmen bedeutet“ (13:00 – 14:30)

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  NachhaltigkeitCSRD


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