Der afrikanische Markt wird auch im Bereich Klimaschutzprojekte immer interessanter und wichtiger. Rechtzeitig vorbereitet zu sein und die richtigen Kontakte zu knüpfen, kann zum entscheidenden Vorteil werden.
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Am 24. November 2021 hat die „Ampelkoalition“ aus SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin finden sich neben Vorhaben wie dem gesteigerten Ausbau erneuerbarer Energien, der Reform des Strommarktdesigns und des Wasserstoffhochlaufs sowie Carbon Contracts for Difference (CCfD) auch Vorschläge zur CO2-Bepreisung.
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Vom nationalen Emissionshandelssystem in Deutschland (nEHS) sind seit Jahresbeginn Inverkehrbringer von Brennstoffen wie Benzin, Diesel, Flüssiggas und Erdgas betroffen. Diese berichtspflichtigen Unternehmen müssen über ein Compliance-Konto im nEHS-Register verfügen, um nEHS-Zertifikate zu halten.
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Höher, schneller, weiter! Dieses Motto scheint sich der EUA-Preis zu eigen gemacht zu haben. Gefühlt wurde im April an jedem Tag ein neuer Höchstwert erreicht. Notierte der Jahresschlusskurs 2020 noch bei 32,72 Euro/t, so liegen wir derzeit deutlich über 50 Euro/t (alles Kurse EUA Dec21, Intercontinental Exchange).
Dabei korrelierte der EUA-Preis vor allem im vergangenen Jahr lange positiv mit den Aktien-Indizes, überschießt diese allerdings aktuell deutlich. Aus unserer Sicht eine weitere Bestätigung dafür, dass vor allem Finanzakteure den Markt bestimmen. In Analyseberichten wurde anfangs oftmals ein Artikel über Preisprognosen bis zu 100 Euro/t noch in diesem Jahr für den Preisanstieg verantwortlich gemacht.
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Wenn Sie sich in diesem Jahr bereits im Unionsregister eingeloggt haben, so ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass Sie hier und da eine Bestätigung anklicken mussten. Vielleicht haben Sie an der einen oder anderen Stelle auch eine veränderte Darstellung bemerkt. Hintergrund ist, dass das Register bereits auf die 4. Handelsperiode umgestellt ist und sich damit einige Dinge ändern.
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Mit dem 1. Januar 2021 ist der Brennstoffemissionshandel gestartet. Mittels des sogenannten nationalen Emissionshandels (nEHS) werden seit diesem Jahr insbesondere der Gebäude- und Verkehrsbereich stärker belastet. Für die betroffenen Unternehmen (die sog. „Inverkehrbringer“) bedeutet dies u. a., dass sie sich um die Themen Zertifikatsbeschaffung und Registerkontoführung kümmern müssen.
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Sie haben noch eine CER-Quote offen und wollen diese Kosteneinsparmöglichkeit nutzen? Die Menge ist aber zu gering, um über Ihre üblichen Marktzugänge zu handeln? Wir bieten unseren Kunden eine Lösung dafür an.
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Ein weiterer Verordnungsentwurf (VO) betrifft Regelungen zu Handel und Registerkontoführung. So soll der Verkauf der Zertifikate über eine „Beauftragte Stelle“ erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies die EEX sein wird, schätzen wir als sehr hoch ein. Für den Verkauf wird ein einheitliches Entgelt pro veräußertes Emissionszertifikat angesetzt. Sonstige Gebühren dürfen nicht erhoben werden.
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Vereinfachte Regelungen für die Berichtsjahre 2021 und 2022 im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).
Im Verordnungsentwurf (VO) zur Berichterstattung im nationalen Emissionshandelssystem sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
- Brennstoffemissionen werden per Standardemissionsfaktoren ermittelt.
- Kein Überwachungsplan erforderlich (Abgabe nun 2022).
- Keine Verifizierung von Emissionsberichten.
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An der CO2-Bepreisung ab 2021 in Deutschland entzündet sich derzeit eine politische Debatte, ob in der bevorstehenden Rezession der Wirtschaft ein CO2-Preis zuzumuten ist, oder ob mit Hilfe der aufgelegten Konjunkturprogramme nicht die dringliche Transformation zu einer dekarbonisierten Wirtschaft vorangetrieben werden sollte. Aus unserer Sicht ist ein pünktlicher Start wichtig, auch zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030, wobei die Vermeidung von Doppelbelastungen jetzt noch zwingender ist.
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