Ein weiterer Verordnungsentwurf (VO) betrifft Regelungen zu Handel und Registerkontoführung. So soll der Verkauf der Zertifikate über eine „Beauftragte Stelle“ erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies die EEX sein wird, schätzen wir als sehr hoch ein. Für den Verkauf wird ein einheitliches Entgelt pro veräußertes Emissionszertifikat angesetzt. Sonstige Gebühren dürfen nicht erhoben werden.
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Vereinfachte Regelungen für die Berichtsjahre 2021 und 2022 im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).
Im Verordnungsentwurf (VO) zur Berichterstattung im nationalen Emissionshandelssystem sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
- Brennstoffemissionen werden per Standardemissionsfaktoren ermittelt.
- Kein Überwachungsplan erforderlich (Abgabe nun 2022).
- Keine Verifizierung von Emissionsberichten.
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Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel. Nicht alle Unternehmen, die vom Brennstoffemissionshandelsgesetz betroffen sind, sind sich dieser Herausforderung bewusst.
Im Interview mit dem Fachmagazin MBI TRADENEWS EMISSIONS weist Thomas Mühlpointner von FutureCamp Climate auf einige Tücken des BEHG hin. Sein Rat: Betroffenheit abklären und das Gespräch mit betroffenen Geschäftspartnern suchen. Problematisch ist aus seiner Sicht, dass viele wichtige Punkte vom Gesetzgeber noch nicht geklärt sind.
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Als zuständige Behörde wickelt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) den nationalen Emissionshandel ab 2021 ab.
Auf ihrer Website hat die DEHSt einen neuen Menüpunkt für das neue Nationale Emissionshandelssystem (nEHS) eingerichtet und ein Hintergrundpapier mit grundlegenden Informationen veröffentlicht:
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