Betreiber von Anlagen im EU-Emissionshandel müssen ihre Methoden zur Emissionsüberwachung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zur Genehmigung einreichen.
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Auch unter den derzeitigen Bedingungen der Corona-Krise drängen die Europäische Kommission und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) darauf, dass Abgabefristen eingehalten werden.
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Anlagenbetreiber im Europäischen Emissionshandel müssen bis zum 31. März 2020 ihre verifizierten Emissionsberichte 2019 über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der DEHSt einreichen. Die für die Erstellung der Emissionsberichte erforderliche Software steht nun bereit: www.formulare.dehst.de/
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Im kommenden Jahr werden alle Anlagenbetreiber mit Anlagen im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) ihre Überwachungspläne aktualisieren und den Anforderungen der revidierten EU Monitoringverordnung (EU MVO) angleichen müssen.
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In der kommenden Handelsperiode werden die Zuteilungen dynamisch angepasst, sobald sich die relevanten Aktivitätsraten gegenüber dem Bezugszeitraum des Antrags um mehr als 15 % ändern. Die Regeln zum Vollzug dieser Anpassung wurden im Rahmen einer Durchführungsverordnung im Oktober 2019 von der EU-KOM verabschiedet.
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Das Antragsverfahren für die kostenlose Zuteilung in der vierten Phase des EU-Emissionshandels ist abgeschlossen. FutureCamp zählt in diesem Bereich zu den erfahrensten Dienstleistern und hat mit seinem Expertenteam die Erstellung von rund 200 Anträgen in allen Sektoren begleitet.
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Am 24. September fand in München die traditionelle große FutureCamp Herbsttagung statt. 50 Teilnehmer waren angereist, um über nationale und internationale Entwicklungen im Bereich Klimaschutz und Emissionshandel zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen.
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Die Antragsstellung auf kostenfreie Zuteilung für die Jahre 2021-2025 kommt langsam in die heiße Phase.
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ICIS rechnet bis 2023 mit EUA-Preisen von 40 Euro/t, bis 2030 wieder bei 20 Euro/t.
Gastbeitrag von Marcus Ferdinand, ICIS. ICIS ist ein europaweit führender Anbieter von Marktinformationen u. -analyse für Energie- und Kohlenstoffmärkte.
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Für viele stromintensive Industrieunternehmen ist die Fortführung der Strompreiskompensation ab 2021 eine wichtige Rahmenbedingung.
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