Am 9. Oktober hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Zudem wurde ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Klimaschutzplans verabschiedet.
Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht. Besonders im Fokus stehen hierbei diejenigen Sektoren, die nicht vom EU-Emissionshandel reguliert sind, wie der Verkehr, der Gebäudebereich und die Landwirtschaft. Zwar gelten auch für diese Sektoren rechtsverbindliche europäische Klimaziele, allerdings werden diese für 2020 verfehlt. In der kommenden Dekade wird dies zu einem milliardenschweren Risiko für den Bundeshaushalt, denn die EU-Klimaziele für 2030 wurden deutlich verschärft. Sie sind nun zudem sanktionsbewehrt.
An den nun beschlossenen Entwürfen wurden besonders die Maßnahmen im Straßenverkehr kritisiert. Der dort eingeführte CO2-Preis fällt so gering aus, dass in der Einführungsphase keine Lenkungswirkung zu erwarten ist. Das kann für Deutschland zum Problem werden, denn die EU-Ziele gelten ab 2020 jahresscharf.
Dieser berechtigte Kritikpunkt sollte jedoch nicht über die weitreichenden Folgen des geplanten Gesetzes hinwegtäuschen: Es bindet auch künftige Regierungen an die Klimaschutzziele und zwingt sie zur gemeinsamen Zielerreichung. Auch sollte die Analyse und Bewertung nicht auf den Verkehr und auch nicht auf den wichtigen Einstieg in eine Bepreisung von Emissionen eingeengt werden: Das Gesetz, besonders aber auch das 173 Seiten umfassende und mit einem Volumen von 54 Mrd. € bis 2023 finanziell hinterlegte Maßnahmenprogramm betreffen alle Sektoren, auch die dem Emissionshandel unterliegenden. Sie enthalten zahlreiche Neuerungen, zum Beispiel neue Fördermechanismen, ordnungsrechtliche Vorgaben und Änderungen im öffentlichen Beschaffungsrecht zugunsten klimafreundlicher Produkte. Eine sorgfältige Analyse der Implikationen ist deshalb dringend angeraten. Unser Expertenteam unterstützt Sie hierbei gerne.
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