Politische Einigung über den Europäischen Entwurf zu nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Wertschöpfungsketten. Der Kreis der vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffenen Unternehmen wurde erweitert.
Am 14.12.2023 einigten sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf einen Entwurf zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Der Entwurf sieht, ähnlich dem nationalen LkSG, ein Managementsystem zur Einhaltung von Menschenrechten in der Wertschöpfungskette vor. Betroffen sein sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. €. Für Unternehmen in Hochrisikobranchen für Menschenrechtsverstöße (z.B. Textil- und Bergbaubranche) sollen niedrigere Schwellenwerte gelten. Darüber hinaus verpflichtet die CSDDD Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten eine Klimaneutralitätsstrategie zu erarbeiten und diese umzusetzen.
Die Richtlinie wäre im nächsten Schritt noch förmlich angenommen worden, bevor sie in nationales Recht übertragen wird. In Deutschland würde dies sehr wahrscheinlich in einer Novelle des LkSG resultieren. Mit Schreiben vom 01.02.2024 haben die beiden FDP-geführten Bundesministerien BMJ und BMF angekündigt, dass sie die Anforderungen der Einigung nicht mittragen können, da diese zu große finanzielle, personelle und bürokratische Belastungen für Unternehmen bedeuten würden. Ob das gesamte Vorhaben nun an der angekündigten Enthaltung Deutschlands scheitert oder ob es neue Verhandlungen gibt, bleibt abzuwarten.
Übrigens: Der Anwenderkreis des am 01.01.2023 in Kraft getretenen LkSG verpflichtet seit dem 01.01.2024 alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten zu erfüllen und jährlich darüber öffentlich zu berichten.
Wir helfen Ihrem Unternehmen, seine Betroffenheit in Hinblick auf die regulatorischen Vorgaben zu prüfen. Bei der Erstellung von Klimaneutralitätsstrategien unterstützen wir Sie gerne und ermöglichen Ihnen so, sich auf die Vorgaben der CSDDD vorzubereiten und diese effizient und gut zu erfüllen.
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