Mit der neuen Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie.
Das Förderprogramm trägt maßgeblich dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden. Die Themen werden daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt. Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.
Mit ihren Industriekunden und Verbänden (s. a. FC-Publikationen) erarbeitet FutureCamp Transformationskonzepte für die Industrietransformation und unterstützt diese u. a. bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem bereits bestehenden Förderinstrument Klimaschutzverträge, das Unternehmen dabei hilft transformative Treibhausgas-Minderungsvorhaben umzusetzen, sowie dem Förderprogramm Transformationskonzepte (BAFA Modul 5).
Mit der neuen Bundesförderung Industrie und Klimaschutz steht nun ein weiteres Förderinstrument zur Verfügung, das bei Vorhaben zum Tragen kommt, für die die bestehenden bereits genannten Optionen nicht geeignet sind.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner REM CAPITAL AG finden wir das für Ihr Transformationsvorhaben passende Förderinstrument. REM CAPITAL AG ist Experte für die Erschließung komplexer Fördermittel und Beschaffung von Unternehmensfinanzierungen und damit ein wichtiger Ansprechpartner für unsere Kunden bei der Finanzierung der Dekarbonisierung der Wirtschaft.
Fördermodul 1:
Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) => Start 29.08.24 – Skizzeneinreichung bis 30.11.2024
Teilmodul 1: Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zu einer Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage bzw. Prozessschritte um mindestens 40 % gegenüber der Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung führen (Förderquote bis 50 %).
Teilmodul 2: Die Förderhöhe beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger. Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zu einer Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage oder ortsfesten technischen Einheit um mindestens 40 % gegenüber der Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung führen. Förderfähige Kosten beinhalten Investitionskosten, insbesondere Kosten für Ausrüstungen, Maschinen oder Anlagen, die für
- die Elektrifizierung, (Förderquote 30 %)
- die Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder (Förderquote 60 %)
- aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe als Ersatz für fossile Brennstoffe erforderlich sind. (Förderquote 60 %)
Teilmodul 3: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die im Erfolgsfall Technologien hervorbringen, die in einem nach den Teilmodulen 1 oder 2 förderfähigen Vorhaben eingesetzt werden könnten (Förderquote bis 35 Mio. EUR bzw. 80 %).
Fördermodul 2:
Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung
Im Fördermodul 2 werden Vorhaben in der Industrie und der Abfallwirtschaft in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS gefördert.
Die Förderung besteht aus:
Teilmodul 1: Investitionsvorhaben
Teilmodul 2: Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung)
Autor:
Tags:
... Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag ...