Anfang Juli 2022 hat die EU einen ergänzenden delegierten Rechtsakt verabschiedet, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Tätigkeiten im Bereich der nuklearen oder Energiegewinnung aus Erdgas als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gelten, die den Transformationsprozess zu einer CO2-neutralen Zukunft ermöglichen.
In der Anfang Dezember 2021 veröffentlichten „Klima-Taxonomie“ waren diese Tätigkeiten nicht inkludiert. Die „Klima-Taxonomie“ definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten unter welchen Voraussetzungen einen Beitrag zu den beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ leisten. Erst im Nachgang wurde Erweiterung um die oben genannten Wirtschaftszweige vorgeschlagen, was zu sehr kontroversen Diskussionen in der öffentlichen Wahrnehmung führte und dem Image der EU Taxonomie einen deutlichen Schaden zugefügt hat.
Die Diskussion darum zeigt, dass eine eindeutige schwarz-weiß Einteilung in nachhaltige und nicht-nachhaltige Tätigkeiten alles andere als einfach ist und dass es sich dabei häufig (wie auch bei dem konkreten Beispiel) um politische Kompromisse handelt.
Man kann festhalten, dass die Aufnahme der Gas- und Nuklearwirtschaft keine negative Auswirkung auf die zentrale Funktion der EU Taxonomie hat: mehr Transparenz zu schaffen, wie hoch der Anteil nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten am Portfolio eines Unternehmens ist. Basierend auf den zu veröffentlichenden Kennzahlen kann der Finanzmarkt dann entsprechende Investitionsentscheidungen treffen.
Tabelle: Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten im Bereich Gas- und Nuklearwirtschaft laut EU Taxonomie
*Die EU Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das definiert, unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit eines Unternehmens ökologisch nachhaltig ist. Große Unternehmen sind dazu verpflichtet offenzulegen, welcher Anteil ihrer Umsatzerlöse, Betriebs- und Investitionsausgaben die Anforderungen einhalten. Damit möchte die EU der inflationären Verwendung des Begriffes „Nachhaltigkeit“ sowie Greenwashing einen Riegel vorschieben. Ziel ist die Schaffung von Transparenz, insbesondere für Stakeholder aus dem Kapitalmarkt, und die Umlenkung von jährlich ca. 350 Mrd. Euro hin zu nachhaltigen Anlagealternativen, die notwendig ist um die EU Nachhaltigkeits- und Klimaziele einzuhalten.
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