Die europäische Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung EU Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) tritt voraussichtlich Ende November 2022 in Kraft. Parallel wurden erste Entwürfe zu den EU-Berichtsstandards veröffentlicht.
Nachdem am 10. November vom EU Parlament mit überwältigender Mehrheit für die EU CSRD gestimmt wurde, fehlt nur noch die Annahme durch den EU Rat, damit die Richtlinie zur erweiterten Nachhaltigkeitsberichtspflicht für europäische Unternehmen in Kraft treten kann. Dieser rein formelle Schritt ist für den 28. November angesetzt. Nach der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit für die Überführung der neuen Transparenzanforderungen in nationales Recht. In Deutschland bedeutet dies die Anpassung des CRS-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG), was u.a. Anpassungen am Handelsgesetzbuch (HGB) nach sich ziehen wird.
Konkretisierung der Berichterstattung
Parallel dazu hat das von der EU beauftragte Beratungsgremium für Rechnungslegung EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) zwölf Entwürfe zu den europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) vorgelegt, welche die Grundlage zur Erfüllung der Berichtspflichten durch die EU CSRD bilden sollen. Die Entwürfe sollen zeitnah der EU Kommission vorgelegt werden. Diese möchte die Standards nach einer Konsultationsphase bis Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschieden, womit sie für die betroffenen Unternehmen bindend werden.
Noch bis Ende November führt die EFRAG eine Workshopsreihe in Vorbereitung auf die Entwicklung von Sektorstandards durch, die zukünftig die europäische Berichtspflicht auf Sektorebene weiter standardisieren und vergleichbar machen sollen. Eine Anmeldung zum öffentlichen Teil der "Community Sector Group workshops" ist unter diesem Link möglich.
Links:
Parliament adopts new reporting rules for multinationals
EFRAG SRB Meeting 15 November
Registration for public part of Community Sector Group workshops
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