Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 30.07.2024 den lange erwarteten Entwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) veröffentlicht.

Im Wesentlichen werden mit dem Gesetzesentwurf die Vorgaben der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt. Künftig vereint das TEHG Regelungen der vier EU-Emissionshandelsbereiche – Stationäre Anlagen, Luftverkehr, Seeverkehr und den neu geplanten europäischen Brennstoffemissionshandels (EU-ETS 2). Zugleich werden im Zuge der Gesetzesänderung ergänzende Durchführungsbestimmungen zum CBAM festgelegt.

Die Neuerungen zum EU-ETS 1 in der bestehenden Form betreffen insbesondere einige Anpassungen im Anwendungsbereich für bestimmte Sektoren (z. B. Wasserstoffproduktion) sowie die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Nullemissionsanlagen, welche nun bei Überschreitung der Schwellenwerte wieder emissionshandelspflichtig sind. Zu beachten gilt es, dass diese Änderungen nach Inkrafttreten des TEHG rückwirkend zum 01.01.2024 zur Anwendung kommen. Weitere wesentliche Neuregelung ist die Pflichtenfreistellung für Anlagen mit überwiegend Biomasseeinsatz. Sofern der Anteil der Emissionen einer Anlage in den Jahren 2019-2023 zu mehr als 95 % aus dem Einsatz von Biomasse resultierte, wird diese Anlage für den Zeitraum 2026-2030 aus dem EU-ETS 1 ausgeschlossen.

Die Regelungen des Gesetzesentwurfes zum EU-ETS 2 fokussieren die Überführung des bisherigen nationalen Brennstoffemissionshandels in das EU-ETS 2. Soweit Brennstoffe, die aktuell vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind, jedoch nicht vom Regelanwendungsbereich der EU-Emissionshandelsrichtlinie, werden diese über das Instrument der unilateralen Ausweitung (sog. Opt-in) in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Dies betrifft im Wesentlichen den Einsatz fossiler Brennstoffe in der Land- und Forstwirtschaft, im Schienenverkehr (ab 2027 Opt-in in das EU-ETS 2) und bei der Abfallverbrennung (ab 2027 Opt-in in das EU-ETS 1, Berichtspflicht für Siedlungsabfallverbrennungsanlagen ab 2024).

Eine erste Informationsveranstaltung der DEHSt für Verantwortliche im EU-ETS 2 wird am 26.09.2024 stattfinden.

Quellen: BMWK, DEHSt, FutureCamp

Autor: Dominik Holzner
Tags:  EU-EmissionshandelBrennstoffemissionshandelNationaler Emissionshandel


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