Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nimmt in abgeschwächter Form eine weitere Hürde bis zur formellen Zustimmung.

Im letzten Newsletter berichteten wir, dass zwei Bundesministerien der damals fertig ausgearbeiteten CSDDD ihre Zustimmung verweigerten und somit eine Zustimmung durch Deutschland blockierten. Durch Verhandlungsgeschick der belgischen Ratspräsidentschaft wurde einer abgeschwächten Form der Richtlinie über die qualifizierte Mehrheit zugestimmt und Deutschland überstimmt. Die Zustimmung und Unterzeichnung des Europäischen Rates und die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU stehen noch aus, sind aber als Formalien zu betrachten.

Abweichend vom vorherigen Entwurf sind anstatt Unternehmen mit 500 Beschäftigten in der EU nach einer Anlaufphase nur Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. € zur Anwendung verpflichtet. Damit könnten deutsche Unternehmen, die zwar aktuell vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen sind, aus der Berichtspflicht fallen, wenn voraussichtlich 2027 das LkSG durch die CSDDD abgelöst wird. Das LkSG betrifft alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Deutschland, ohne das Kriterium des Mindestumsatzes.

Weitere signifikante Unterschiede zum LkSG sind eine Erweiterung des Scopes auf Teile der nachgelagerten Wertschöpfungskette, bei mutwilligen und fahrlässigen Verstößen eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen sowie die Pflicht zur Entwicklung einer Klimaschutzstrategie in Überstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen.

Bis zur nationalen Umsetzung der CSDDD bleibt das LkSG vorerst unverändert in Kraft. Dessen Umsetzung empfehlen wir auch weiterhin, da es ein wichtiger Teil eines gut aufgestellten unternehmerischen Risikomanagements ist und auch relevante Beiträge zu einer vollständigen und guten CSRD-Berichterstattung sowie dem Nachweis der Einhaltung des Mindestschutzes zur Taxonomie-Konformität beiträgt.

Wir halten Sie gerne weiter auf dem Laufenden über den aktuellen Stand der Entwicklung sowie die Inhalte der Richtlinie.

Bei der Unterstützung zur Erarbeitung von Klimaschutzstrategien stehen wir Ihnen mit breiter Fachexpertise zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Autor: Felix Rau
Tags:  Lieferkette


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