EU-ETS: Emissionen 2020, Marktstabilitätsreserve & Kürzungsfaktor
2020 lagen die Emissionen der 1.820 deutschen stationären Anlagen im EU-Emissionshandel bei 320 Mio. t CO2e. Das sind 12 % weniger als 2019.
Die Emissionen teilen sich wie folgt auf: • Energie: 207 Mio. t (-15 %) • Industrie: 113 Mio. t (-5 %) • Luftfahrt: 4 Mio. t (-60 %)
Bei den Industrieanlagen ist der Rückgang laut der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt dabei fast ausschließlich der konjunkturellen Entwicklung zuzuschreiben. Gesunkene Emissionen aufgrund verbesserter Prozesse seien nicht zu erkennen. Im Energiebereich sei der Rückgang neben der schlechten Konjunktur hingegen auch den höheren EUA-Preisen sowie der steigenden Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zuzuschreiben. Die Emissionen im EU-Emissionshandel machen in Deutschland etwa 40 % der Gesamtemissionen aus.
Europaweit lagen die Emissionen um 13 % niedriger als 2019. Die stationären Anlagen kommen dabei auf 1.331 Mio. t CO2e (-11 %), die Flugbetreiber auf 24,5 Mio. t CO2e (-64 %).
Das EU-Emissionshandelssystem kommt damit auf einen Überschuss von 1.589 Mio. Emissionsberechtigungen, also mehr als 1 Jahres-Tranche. Aufgrund der seit 2019 geltenden Regelungen werden, wenn dieser Überschuss mehr als 833 Mio. t beträgt, 24 % davon (= 379 Mio. EUA) in die Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt. Dies wird dadurch umgesetzt, dass im Zeitraum September 2021 bis August 2022 weniger EUA versteigert werden. Sie stehen dem Markt damit vorerst nicht zur Verfügung.
Dies wird keine Auswirkung auf die kostenfreie Zuteilung haben. Aktuell hat die DEHSt begonnen die Zuteilungsbescheide an die Anlagenbetreiber zu versenden. Bereits im Juni hat die DEHSt mittels „NIMs-Liste“ die vorläufigen Zuteilungsmengen für den Zeitraum 2021-2025 bekannt gegeben. Die ausgewiesenen Zuteilungsmengen enthalten noch keine Berücksichtigung der über die Zuteilungsdatenberichte 2019 und 2020 ausgewiesenen Daten. Sofern sich hier relevante Abweichungen zu den im Antrag hinterlegten Aktivitätsraten ergeben, kann es noch zu nachträglichen Korrekturen der Zuteilungsmengen kommen.
Quellen: DEHSt, EU-Kommission, FutureCamp