Der Kreis der Begünstigten zur Kompensation von CO2-Kosten im Strompreis ab 2021 steht nun weitgehend fest.

Am Montag hat die EU-Kommission die Leitlinien zur Kompensation indirekter CO2-Kosten veröffentlicht. Dieser Beihilferahmen erlaubt es den Mitgliedstaaten, bestimmte Branchen für höhere Stromkosten, die durch das verpflichtende EU-Emissionshandelssystem entstehen, zu entschädigen.

In den Leitlinien sind die Wirtschaftszweige definiert, welche durch die hohen CO2-Kosten im Strompreis im internationalen Wettbewerb benachteiligt sind, weil sie die Mehrbelastung nicht an den Kunden weitergeben können. Während einige Branchen nun nicht mehr aufgeführt sind (z. B. organische Chemie), kamen andere Sektoren wie z. B. Mineralölverarbeitung und Wasserstoff hinzu. Neu ist zudem die Pflicht, die Durchführung und Umsetzung von Energieaudits bzw. Energiemanagementsysteme zu überprüfen, inklusive der - nach bestimmten Kriterien - verpflichtenden Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz bzw. CO2-Einsparung.

Als nächste Schritte müssen noch die Faktoren zur Berechnung der Kompensationshöhe veröffentlich werden und die Umsetzung in Deutschland durch Erlass einer entsprechenden Richtlinie erfolgen. Wir stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Autor: Irmgard Kunzmann
Tags:  Strompreiskompensation


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