Eckpunkte für die Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) beschlossen.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung für Unternehmen mit Wettbewerbsnachteilen aufgrund der CO2-Bepreisung verabschiedet. Es soll dadurch eine Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland (auch innerhalb der EU) vermieden werden.

Die Regelungen orientieren sich stark am EU-Emissionshandelssystem. Die sogenannte Carbon Leakage Liste wird entsprechend übernommen, wobei zusätzliche Teilsektoren auf Basis von quantitativen Kriterien (Emissions- und Handelsintensität) und qualitativen Kriterien hinzukommen können.

Die Höhe der Kompensation hängt stark von der konkreten anteiligen Kostenbelastung durch das BEHG ab. Bei Überschreitung einer angemessenen Mindestschwelle kommt ein stufenweise ansteigender Kompensationsgrad von 65 bis 95 % zum Tragen. Die beihilfefähige Emissionsmenge ergibt sich aus der verbrauchten Energiemenge und dem EU-Benchmarkwert für Wärme bzw. Brennstoff. Offen ist, ob bei der konkreten Beihilfeberechnung die Reduzierung der Stromkosten durch die Absenkung der EEG-Umlage berücksichtigt werden soll. Fest steht aber, dass die Kompensation an zwei Gegenleistungen gebunden ist: die Umsetzung eines Energiemanagementsystems (für energieintensive Unternehmen nach 50001 oder EMAS) bzw. für kleine Unternehmen die Teilnahme an einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk und die Durchführung von Maßnahmen zur CO2-Minderung.

Autor: Irmgard Kunzmann
Tags:  BEHGBrennstoffemissionshandel


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