Die EU-Kommission hat unmittelbar vor dem geplanten Start der Trilogverhandlungen angekündigt, ihren Entwurf zur Green Claims Directive (GCD) zurückziehen zu wollen. Der Schritt erfolgt unter politischem Druck, insbesondere aufgrund von Bedenken zu den Bürokratiebelastungen für Kleinunternehmen.

Inzwischen hat die Kommission ihre Rückzugsabsicht relativiert. Sie signalisiert, die Richtlinie weiterführen zu wollen – sofern Kleinunternehmen ausdrücklich ausgenommen werden. Hintergrund: Die Kommission spricht sich gegen eine Ausweitung auf Kleinunternehmen aus, da diese Ausweitung im Widerspruch zur Simplicity Agenda steht, die eine Entlastung kleiner Unternehmen vorsieht.


Was bedeutet das für Unternehmen? Im Falle eines vollständigen Aus der GCD würden sowohl die geplante Vorab-Validierung von Umweltaussagen durch unabhängige Stellen als auch die Einführung klarer Mindestanforderungen in der Außenwerbung entfallen.


Aber: Pflichten bestehen weiterhin. Ab 2026 gilt dennoch die Empowering Consumers Directive (EmpCo): Allgemeine, unbelegte Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ sind dann unzulässig – sofern keine nachvollziehbaren Nachweise erbracht werden. Außerdem schreibt bereits heute § 5 UWG (Irreführungstatbestand) vor, dass Umweltversprechen konkret, überprüfbar und belegbar sein müssen.


Unsere Empfehlung: Auch wenn die GCD auf Eis gelegt werden sollte, bleibt der Handlungsdruck bestehen. Unternehmen sollten freiwillige Umweltaussagen auf eine belastbare Grundlage stellen, z. B.:

  • THG-Bilanzen nach GHG Protocol oder ISO 14064 bzw. ISO 14068 als Basis für glaubwürdige Kommunikation
  • Klimastrategien, um Aussagen mit langfristigen Zielen und Maßnahmen zu untermauern.

Wir unterstützen Sie dabei – fachlich fundiert, regulatorisch sicher und praxisnah.

Autor: Joe Beeg
Tags:  KlimapolitikKlimaneutralität


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