CBAM soll vereinfacht und kosteneffizienter werden: Der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben sich am 18. Juni auf eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) verständigt. Dieser Prozess ist Teil des sogenannten „Omnibus I“-Pakets.

Kernstück der Überarbeitung ist die Anpassung der De-minimis-Regelung: Galt der CBAM bislang bereits ab der Einfuhr von Waren im Wert von 150 Euro pro Sendung, sollen künftig Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren pro Jahr einführen, nicht unter den Anwendungsbereich des CBAM fallen. Das entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einzelpersonen. Trotz dieser Vereinfachung soll der CBAM weiterhin rund 99 % der „grauen Emissionen“ der betroffenen Waren abdecken.

Um den Übergang von der Einführungsphase des CBAM zum Regelbetrieb ab dem 01.01.2026 möglichst störungsfrei zu gestalten, wird es Einführern erlaubt sein, CBAM-Waren weiterhin zu importieren, sofern sie ihren Antrag auf CBAM-Registrierung fristgerecht bis zum 31.03.2026 eingereicht haben – auch wenn die Registrierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.

Weitere Vereinfachungen betreffen insbesondere das Zulassungsverfahren, die Datenerhebung und die Berechnung der „grauen Emissionen“ – insbesondere durch die Möglichkeit der pauschalen Nutzung von Standardwerten – sowie die Vorschriften zur Emissionsüberprüfung. Standardwerte für graue Emissionen sollen in Ländern ohne zuverlässige Datenlage auf Grundlage der höchsten Emissionsintensität vergleichbarer Länder mit verlässlichen Daten festgelegt werden. Einigung wurde zudem über Sanktionen und über die Vorschriften für indirekte Zollvertreter erzielt.

Die vorläufige Einigung muss noch offiziell vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. FutureCamp wird Sie auf dem Laufenden halten und Sie informieren, sobald der Rechtsakt – voraussichtlich im September 2025 – formell angenommen wurde.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei allen weiterführenden Fragen und Herausforderungen rund um den CBAM.

Autor: Stephan Klingl
Tags:  CBAM


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