Mit der Einführung des EU-Brennstoffemissionshandels (ETS 2), der anstehenden „Preiskorridorphase“ im nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) und den erstmaligen Überwachungs- und Berichtspflichten für Siedlungsabfallverbrennungsanlagen im EU-Emissionshandel (ETS 1) steht der Emissionshandel vor umfassenden Veränderungen.
Generell stellt sich für viele Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen die Frage, unter welchem Handelssystem sie künftig reguliert werden. Zusätzlich sorgen die Überarbeitungen zentraler Regelwerke wie die des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG), der Anpassungsverordnung für die kostenfreie Zuteilung (ALC) und der Prüfungs- und Akkreditierungsverordnung (AVR) für neue Anforderungen und Handlungsbedarfe. Im Online-Seminar von co2ncept plus gibt Ihnen der Veranstalter einen kompakten und praxisnahen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Emissionshandel und erläutern, was Unternehmen jetzt konkret beachten müssen.
Im Fokus stehen u. a. folgende Themen:
ETS 1:
- Zentrale Anpassungen für stationäre Anlagen durch die TEHG-Novelle (Fokus: Anwendungsbereich)
- Status Quo des Zuteilungsverfahrens für die 2. Zuteilungsperiode (ZP)
- Änderung der ALC – Was ändert sich bei der dynamischen Anpassung der Zuteilung?
- Aktualisierung der AVR – Verifizierung von Klimaneutralitätsplänen, weitergeleitetes / dauerhaft gebundenes CO2 & Co.
ETS 2 & nationale Umsetzung:
- Aktuelle Diskussionen auf EU-Ebene (z. B. Preissteuerung)
- Geplanter Übergang vom nEHS zum ETS 2
- Vorhaben der neuen Bundesregierung in puncto nationale Umsetzung des ETS 2 (z. B. Nicht-Opt-In Landwirtschaft)
- Pflichten und Fristen in der Berichtsphase 2024 bis 2026 – Was ist bis wann zu tun?
- FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan” – Was gilt es zu beachten?
- Ausblick: Berichterstattung über historische Emissionen 2024
Nationaler Brennstoffemissionshandel:
Ausblick auf die Novelle der BEHV und die neue Auktions-Verordnung
Abfallsektor im Emissionshandel:
- Welche Abfallverbrennungsanlagen werden ab wann unter welchem System reguliert? Welche Eigenschaften, Schwellen- und Grenzwerte sind entscheidend?
- Pflichten und Fristen für Siedlungsabfallverbrennungsanlagen im ETS 1: Was gilt es bei der Einreichung des „3-in-1-Überwachungsplans“ zu beachten? Wie kann der „3-in-1-Emissionsbericht“ vorbereitet werden?
- Verbleib des Abfallsektors im nEHS? Wie geht es weiter?
Als Referenten erwarten Sie u. a. Kai Kellner (Deutsche Emissionshandelsstelle – DEHSt) sowie Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH).
Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden SIe auf der Website von co2ncept plus.
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350 Euro zzgl. MwSt..
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