Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht eine weitere Handreichung zur Erläuterung der praktischen Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Der Umfang der neuen Berichtspflichten für Unternehmen im Nachhaltigkeitskontext ist momentan enorm, auch auf Grund der Dringlichkeit ökologischer und sozialer Konfliktfelde. Das deutsche LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten (ab 2024 mehr als 1.000 Angestellte) in Deutschland zu einer Berichterstattung zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
Zur Unterstützung der Unternehmen veröffentlicht das BAFA, als Kontrollbehörde der Umsetzung des LkSG, nun Leitfäden und Handreichungen, über die wir bereits berichteten (...).
Zuletzt wurde eine Handreichung zur Angemessenheit veröffentlicht. In dieser Handreichung wird erläutert, wie das Herangehen und die Priorisierung von Risiken ablaufen sollten. Dies ist besonders hilfreich, wenn Unternehmen Teil komplexer Lieferketten sind, die nicht vollständig zu Beginn der Berichterstattungspflicht analysiert werden können. Die Handreichung erklärt außerdem, dass es sich, je weiter hinten in der Lieferkette Risiken auftreten, um Bemühenspflichten und nicht zwangsweise um Erfolgspflichten bei der Umsetzung von Maßnahmen handelt.
Wenn Sie Unterstützung bei einer ersten Orientierung zur Umsetzung des LkSG benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Mittels einer Checkliste sichten wir Ihren aktuellen Stand zu LkSG-relevanten Themen und identifizieren fehlende Inhalte und Mechanismen zur Gesetzeserfüllung. Diese präsentieren wir Ihnen in einem Workshop und diskutieren mit Ihnen mögliche Schritte zur Umsetzung. Nehmen Sie für weitere Informationen gerne Kontakt zu uns auf.
Autor:
Tags: