Anfang 2026 wird die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Integration der permanenten Entnahmezertifikate aus technischen Carbon Dioxide Removal (CDR)-Maßnahmen in den EU-ETS machen. Das schafft die Voraussetzung, dass CO2-Entnahmezertifikate (Removal Units) nicht nur im freiwilligen Markt nutzbar, sondern auch perspektivisch im verpflichtenden Markt anrechenbar werden.

Die politische Entscheidung vorausgesetzt, würde das für ETS-pflichtige Unternehmen bedeuten, dass ab 2031 permanente Removal Units aus CDR-Technologien BioCCS, DACCS und BCR (Bio Carbon Removals, Biokohle) anstelle des Erwerbs von Emissionsberechtigungen (EUAs) zugelassen werden können.

Removal Units werden auch eine Rolle in verbundenen Regelwerken und Standards wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Green Claims Directive und Science Based Targets-Initiative (SBTi) spielen.

EU-CRCF-Verordnung definiert vier Arten von Entnahmezertifikaten
Die Carbon Removal and Carbon Farming Regulation der EU (CRCF) liefert maßgebliche Definitionen für CO2-Entnahmeprojekte für Europa. Vier verschiedene Arten von Entnahmezertifikaten - Removal Units (RUs) werden definiert:

  • permanente RUs,
  • zwei Arten temporärer RUs und
  • eine Einheit für vermiedene Emissionen Diese sollen entsprechend der Permanenz der Kohlenstoffbindung zum Einsatz kommen.

Delegierte Rechtsakte definieren die Methoden für die Projektentwicklung
Demnächst diskutiert die EU-CRCF Expertengruppe am 10. November zum letzten Mal den Delegated Act zu permanenten Removals aus den technischen CDR-Maßnahmen. Dieser soll noch dieses Jahr in geltendes EU-Recht übernommen werden und dann (Zustimmung/CRCF-Teilnahme Deutschland vorausgesetzt) anwendbar werden. Der inzwischen weit fortgeschrittene delegierte Rechtsakt definiert die einschlägigen Anforderungen und Quantifizierungsmethoden sowie Abläufe der Konformitätsprüfung (Validierung) für diese permanenten Removal Units.

Ein weiterer Delegated Act definiert ferner die Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Prüfinstitutionen und soll zum Beginn 2026 anwendbar werden. Erste Pilotprojekte könnten somit in Kürze starten.

Entnahmemethoden für naturbasierte Lösungen und Moorwiedervernässung
Die CRCF schließt darüber hinaus auch Entnahmemethoden aus dem Bereich der naturbasierten Lösungen (Nature Based Solutions, NBS) mit ein. Auch für Moorwiedervernässung sowie Carbon-Farming (klimaeffiziente Landwirtschaft) wird es Methodologien geben.

Removal Units haben Bezüge zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und SBTi
Die Nutzung der Removal Units ist neben dem Emissionshandel aber auch noch in anderen Bereichen vorgesehen, z. B. zeichnet sich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab, dass auch hier RUs zum Einsatz kommen sollen. Weitere EU-Regelwerke wie die CSRD mit den dazugehörigen Standards sowie die Green Claims-Direktive werden auf die CRCF referenzieren. Auch SBTi plant inzwischen Removals schon vor Erreichen der Net-Zero-Ziele zu berücksichtigen.

Europäische Removal Units erfüllen höchste Qualitätsansprüche
Die nach dem CRCF verifizierten RUs sollen für Projekte innerhalb Europas die höchsten Qualitätsanforderungen garantieren und den maßgeblichen Standard für integre Entnahmezertifikate darstellen. Es ist demnach hilfreich zu verstehen, welche Qualitätsanforderungen durch diese Regulierung der EU gestellt werden, zum einen, um Projekte und Aktivitäten entsprechend evaluieren zu können, und zum anderen, um zukünftig gezielt Vorgaben oder selbst gesetzte Ziele, auch z. B. durch den Erwerb von RUs aus CRCF-qualifizierten Projekten, erfüllen zu können.

FutureCamp nimmt an den EU Expert Group Meetings teil
Wir beobachten weiterführende Entwicklungen in diesem Zusammenhang. Kontaktieren Sie uns, wenn wir entsprechend Ihrer Interessen und Vorhaben behilflich sein können. Neueste Entwicklungen teilen wir darüber hinaus in unserem Webinar Senken in der EU inkl. EU CRCF am 10.12.2025

Autor: Dr. Sebastian Lenz
Tags:  Klimaschutzprojekte


Previous Post   Next Post