Mit Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch den Bundestag im Juni 2021 sind Unternehmen erstmals zur Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umweltbelangen entlang der Lieferkette verpflichtet.

Ab 2023 müssen Unternehmen mit Hauptsitz oder Tochtergesellschaft in Deutschland und mehr als 3.000 Mitarbeitern (ab 2024 Verschärfung: > 1.000 Mitarbeiter) vier Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten berichten. Es müssen auch eventuelle Verstöße sowie Maßnahmen zu deren Beendigung oder Minderung im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern entlang der Lieferkette berücksichtigt werden. Die Dokumentation muss 7 Jahre auf der Unternehmenswebsite kostenlos und öffentlich zugänglich sein.

Inhaltlich geprüft werden die eigenständigen Berichte durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Strafen von bis zu 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes oder Ausschluss von öffentlichen Vergaben für bis zu drei Jahre verhängen kann. Unter anderem ist das BAFA in Verdachtsfällen zu Vor-Ort-Begehungen bei Unternehmen befugt, die der Behörde Zutritt zu den Geschäftsräumen gewähren müssen.

FutureCamp prüft momentan, wie wir betroffene Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Berichtspflichten bestmöglich unterstützen können. Wir empfehlen, sich bereits möglichst frühzeitig mit den neuen Anforderungen zu befassen, um diese rechtzeitig in den internen Systemen zu implementieren.

Autor: Felix Rau
Tags:  NachhaltigkeitLieferkette


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