Klimaschutzverträge fördern transformative Treibhausgas-Minderungsvorhaben (THG-Minderungsvorhaben), in dem sie über eine Laufzeit von 15 Jahren Preisrisiken reduzieren und entstehende Mehrkosten dieser transformativen Verfahren ausgleichen. Die erste Gebotsrunde mit einem Fördertopf von 4 Mrd. Euro endete am 11. Juli 2024. Zuwendungsbescheide werden bis Oktober 2024 erwartet.

Parallel zum Prüfungsprozess der ersten Gebotsrunde hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 19. Juli 2024 die Durchführung des zweiten vorbereitenden Verfahrens einschließlich der aktuellen Verfahrensregelungen bekannt gegeben, das dem zweiten Gebotsverfahren vorgeschaltet ist. Für eine Teilnahme am zweiten Gebotsverfahren für das Förderprogramm Klimaschutzverträge (KSV) ist eine (erneute) Teilnahme am vorbereitenden Verfahren zwingend erforderlich. Auch können Unternehmen, die bereits am ersten Gebotsverfahren teilgenommen haben, erneut und parallel am zweiten vorbereitenden Verfahren teilnehmen.

Folgende Unterlagen sind zwingender Bestandteil der Teilnahme am vorbereitenden Verfahren:

  • Fragebogen zum zweiten Vorverfahren
  • Quantitatives Abfragedokument zum zweiten Vorverfahren
  • Teilnahmeantrag

Unterlagen sind bis spätestens 30. September einzureichen. Angaben zum transformativen THG-Minderungsvorhaben in den ersten beiden Dokumenten müssen dabei den gegenwärtigen Kenntnis- und Planungsstand wiedergeben, der bereits gut ausgereift sein muss. Abweichungen im anschließenden Gebotsverfahren sind nur in begründeten Fällen zulässig.

Vorbehaltlich der Haushaltsfinanzierung und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission soll das Fördervolumen in der zweiten Gebotsrunde 19 Mrd. Euro betragen. Entsprechend der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie soll in der zweiten Gebotsrunde nun auch die CCUS-Technologie förderfähig sein. Das finale Fördervolumen sowie genauere und finale Festlegungen und Vorgaben werden jedoch erst im Förderaufruf zum zweiten Gebotsverfahren bekannt gegeben. Dies ist gegen Ende 2024 geplant.

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin Angelika Berghald: angelika.berghald@future-camp.de

Weitere Informationsquellen
https://www.klimaschutzvertraege.info/news
https://www.klimaschutzvertraege.info/thema/aktuelles_vorbereitendes_verfahren

Autor: Angelika Berghald
Tags:  Förderprogramme


Previous Post   Next Post