Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 06.10.2025, ein Vorbereitungsverfahren für ein Gebotsverfahren im Jahr 2026 zu den Klimaschutzverträgen (KSV) eingeleitet (kurz Vorverfahren 2026). Bis zum 01.12.2025 können Unternehmen Ihre Antragsunterlagen einreichen.

Nachfolgend sind die zentralen Rahmenbedingungen und Vorgaben zusammengefasst, die eine erste Einschätzung ermöglichen, ob eine Teilnahme am Verfahren in Betracht gezogen werden kann:

  • Das Förderprogramm Klimaschutzverträge richtet sich an energieintensive Unternehmen
  • Die Teilnahme am Vorverfahren 2026 ist Voraussetzung für eine Zulassung zum Gebotsverfahren 2026.
  • Förderfähig sind transformative Verfahren, die zu einer 60-prozentigen THG-Reduktion drei Jahre nach Inbetriebnahme und einer 90-prozentigen THG-Reduktion bis 2045 führen.
  • Förderfähig sind zudem CCUS-Anlagen sowie erstmalig auch Industriedampfvorhaben.


Für Unternehmen, die bereits am zweiten vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, ist Folgendes wichtig und zu beachten:

  • Diese müssen sich erneut am Vorverfahren 2026 beteiligen, um zum anschließenden Gebotsverfahren zugelassen zu werden. Hier genügt eine einfache Bestätigungserklärung.
  • Wenn im Vergleich zum Projekt des Vorverfahrens 2024 Änderungen erforderlich sind, sollten sie in vollem Umfang am Vorverfahren 2026 teilnehmen.


Auf der Website des BMWE zu Klimaschutzverträgen finden Sie weitere Informationen sowie im Dokumentenschrank alle für das Vorverfahren 2026 erforderlichen Unterlagen. Das Gebotsverfahren 2026 soll Mitte 2026 beginnen, steht aber noch unter Haushaltsvorbehalt.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema KSV haben und/oder Unterstützung beim Vorbereitungsverfahren benötigen, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.

Autor: Angelika BerghaldMichael Gollinger
Tags:  Klimastrategie


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