EU Deforestation Regulation in Kraft – Was jetzt wichtig ist … Die neue EU-Entwaldungsverordnung soll den europäischen Beitrag zur weltweiten Entwaldung reduzieren und zusätzlich Menschenrechte sowie die Rechte indigener Völker fördern. Deshalb können bestimmte Produkte künftig in Europa nur noch dann legal vertrieben oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei hergestellt und Gesetze des Erzeugerlandes eingehalten wurden.

Am 9. Juni 2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates für entwaldungsfreie Lieferketten im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Teile der Verordnung traten bereits am 29. Juni 2023 in Kraft und sollten grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2024 angewendet werden. Die Verordnung führt umfassende Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung relevanter Erzeugnisse in die EU sowie für deren Ausfuhr aus der Union ein. Hierunter sind auch umfassende Sorgfaltspflichten, die die Marktteilnehmer unbedingt beachten und dokumentieren müssen, um globale Wälder vor Rodung und Ausbeutung im Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Erzeugnisse zu schützen. Unter anderem müssen die Rohstoffe der in Verkehr gebrachten Waren bis zu der Parzelle zurückverfolgt werden können. Die Berichtsplichten gelten dabei nicht nur für den Import aus nicht-EU-Ländern, sondern auch bei Handelsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedsstaaten.

Laut Sonderbericht des IPCC aus dem Jahr 2019, verursacht allein die Entwaldung rund 11 % der Treibhausgasemissionen. Die Sorgfaltspflichten sollen sicherstellen, dass Erzeugnisse aus Rohstoffen, die im Anhang I der Verordnung gelistet sind, sowie daraus hergestellte Produkte nicht in den Handel gelangen, wenn ihre Produktion zu Entwaldung oder Waldschädigung geführt hat oder zumindest ein nicht unerhebliches Risiko hierfür besteht. Die betreffenden Rohstoffe sind bspw. Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Rinder. Darunter fallen beispielsweise auch Verpackungsmaterialien aus Papier, Kartonagen oder Holz sowie Druckprodukte, was auch bei relativ vielen Unternehmen zu einer direkten Betroffenheit führen wird.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als zuständige Behörde für die Durchführung der Verordnung in Deutschland bestimmt. Werden die Vorgaben der Verordnung nicht eingehalten, drohen empfindliche Strafzahlungen für die Marktteilnehmer. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam sich frühzeitig mit den Compliance-Regeln vertraut zu machen.

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  NachhaltigkeitLieferkette


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