Die Europäischen Berichtsstandards zur Umsetzung der CSRD sind am 25. Dezember 2023 in Kraft getreten. Somit sind die Berichtsstandards (ESRS) seit dem 01. Januar 2024 für alle unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.

Die seit 2023 geltende, EU-weite Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD wird anhand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umgesetzt. Das erste Set dieser Standards wurde am 22. Dezember 2023 als delegierter Rechtsakt im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 25. Dezember 2023 in Kraft getreten. Sie gelten unmittelbar und müssen nicht mehr in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten überführt werden. Die zwölf sektorübergreifenden Standards definieren die im Rahmen der CSRD zu berichtenden Inhalte und Anwendungsmethoden.

Trotz der Stellungnahme des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), welche bereits im September 2023 auf 24 Seiten auf gravierende Übersetzungsfehler in der deutschen Übersetzung der Standards hinweist, wurde an der deutschen Sprachversion nichts geändert. Wir empfehlen daher mit der englischen Version zu arbeiten, um Unklarheiten zu vermeiden. Zusätzlich hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) am 22.01.2024 zwei Entwürfe zu geplanten EU-Standards für die CSR-Berichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) präsentiert:

Die beiden Entwürfe stehen bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation offen. Begleitend zu den Standards aus dem ersten Set hat die EFRAG außerdem drei Entwürfe für Leitlinien zur Anwendung der ESRS veröffentlicht (Implementation Guidance). Die Leitfäden finden Sie hier:

Gerne unterstützen wir Sie vollumfänglich bei der Berichterstattung zur CSRD und der Anwendung der ESRS.

Autor: Isabell Stöhr
Tags:  NachhaltigkeitCSRD


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