Abweichend von der noch geltenden aktuellen Regelung ist eine Anwendung durch betroffene Unternehmen bereits für das laufende Geschäftsjahr geplant. Eine Verabschiedung der finalen delegierten Rechtsakte ist für Juni angesetzt.

Zum wiederholten Mal hat die Europäische Kommission betroffene Unternehmen mit einem ambitionierten Zeitplan im Zusammenhang mit den Berichtspflichten durch die EU-Taxonomie überrascht und über die Osterfeiertage die noch fehlenden Entwürfe für die Umweltziele 3 bis 6 vorgelegt (Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme). Diese standen für einen sehr kurzen Zeitraum zur öffentlichen Konsultation und sollen laut aktueller Kommunikation seitens der EU im Juni als delegierte Rechtsakte veröffentlicht werden.

Als zweiter Teil der Überraschung wurde der ursprüngliche Zeitplan noch einmal deutlich verschärft: Nach Inkrafttreten sollen die weiteren Umweltziele bereits in der Berichterstattung 2024 zum laufenden Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt werden und nicht erst nach einer zwölfmonatigen Übergangsphase. Allerdings kommt die EU den betroffenen Unternehmen hier so weit entgegen, dass in diesem Berichtszyklus nur zur Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die Umweltziele 3 bis 6 zu berichten ist und erst über das Geschäftsjahr 2024 zur Taxonomiekonformität. Dieses Vorgehen ist identisch mit der Einführung der Klimataxonomie sowohl in Bezug auf die genannte Erleichterung als auch den überstürzten Zeitplan.

Aller guten Dinge sind drei: Gemeinsam mit dem oben vorgestellten Entwurf einer Umwelttaxonomie wurde eine Erweiterung der bereits gültigen Klimataxonomie vorgestellt, die sowohl Änderungen an bestehenden als auch zusätzliche potenziell grüne Wirtschaftstätigkeiten enthält, z. B. die Herstellung von Komponenten für den Automobil- und Mobilitätssektor. Allerdings befinden sich unter den Neuzugängen auch wieder strittige Aktivitäten wie der Bau und Betrieb von Flugzeugen mit konventionellem Antrieb neuester Bauart.

Alle erwähnten Dokumente sowie der aktuelle EU-Zeitplan sind hier auf der Website der Europäischen Kommission einsehbar.

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  Nachhaltigkeit


Previous Post   Next Post